Düsseldorf. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung lag die Grenze bisher bei 6.300 Euro im Jahr. Seit 1. Januar liegt sie bei rund 17.820 Euro.
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Grenze individuell festgelegt. Bisher lag sie bei mindestens rund 15.990 Euro jährlich. Seit 1. Januar 2023 beträgt sie knapp 35.650 Euro. Hinzu kommt eine persönliche Hinzuverdienstgrenze, die sich nach dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung richtet.
Wichtig ist, dass Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, nur im Rahmen ihres festgestellten Leistungsvermögens arbeiten. Anderenfalls kann die Zahlung der Rente gefährdet sein, auch wenn die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sind dies weniger als drei Stunden, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weniger als sechs Stunden täglich.
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