Freiwillige Checks können helfen, die Fahrtauglichkeit im Alter einzuschätzen. Foto: pixabay
Freiwillige Checks können helfen, die Fahrtauglichkeit im Alter einzuschätzen. Foto: pixabay

Düsseldorf. Im Alter kann die Teilnahme am Straßenverkehr zu einer Herausforderung werden. Lassen das Gehör oder die Sehkraft nach, sollte man seine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. 

Grundsätzlich gilt: Der Führerschein behält in Deutschland lebenslang seine Gültigkeit.

Eine Verpflichtung zur Abgabe bestehe nur bei einem ärztlichen Fahrverbot, etwa aufgrund eines Schlaganfalls, einer Alkoholsucht oder einer unbehandelten Schlafapnoe, erklärt die Expertin Stefanie Thon. Sie arbeitet seit über 20 Jahren im Leistungsbereich der privaten Unfallversicherung und ist seit 2009 als Spezialistin für die Leistungsprüfung bei der Ideal-Versicherung tätig.

„Dennoch ist ein freiwilliger Verzicht aufs Autofahren ratsam, sobald eine Gefährdung für die eigene Person, Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer besteht“, so Thon. Anzeichen dafür können beispielsweise ein wesentlich schlechteres Seh- oder Hörvermögen oder ein Unsicherheitsgefühl, aber auch ein hohes Stresslevel beim Autofahren sowie Konzentrationsprobleme sein.

Für eine erste Einschätzung der persönlichen Fahrtauglichkeit gibt es kostenlose Onlinetests, beispielsweise vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Hiermit lassen sich verschiedene körperliche und geistige Fähigkeiten überprüfen. Allerdings ersetzen die Internettests keinen Sehtest beim Augenarzt oder Optiker und auch nicht den Hörtest beim HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker.

„Wer eine Verschlechterung bei sich bemerkt, sollte sich außerdem zeitnah untersuchen lassen“, rät die Expertin. Ein verlässlicheres Ergebnis als Onlinetests gebe es bei Fahr-Fitness-Checks des TÜV oder bei Automobilclubs wie dem ADAC mit einer verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Untersuchung. Bei Bedarf könne man auch einen praktischen Fahr-Check machen.

„Die Ergebnisse der Fahrtauglichkeitsprüfungen werden von allen Anbietern vertraulich behandelt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden“, erklärt Versicherungsexpertin Stefanie Thon. Zum Schluss erhalten die Teilnehmer eine individuelle Empfehlung.