Düsseldorf. „Derzeit ist Ihr aktueller Tarif der für Sie beste Tarif“ – so oder so ähnlich heißt es in E-Mails oder SMS von Telekommunikationsanbietern, die viele Verbraucher in letzter Zeit erhalten haben. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was dahinter steckt.
Es handele sich nicht um einen gut gemeinten Service des Unternehmens, sondern um die jährliche Auskunftspflicht nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG), teilen die Verbraucherschützer mit. Nach dieser Auskunftspflicht müssten Anbieter ihre Kundinnen und Kunden darüber informieren, welcher Tarif in Bezug auf die bestellten Leistungen der günstigste für sie ist.
„Verbraucherinnen und Verbraucher könnten davon ausgehen, dass Anbieter bei dieser Empfehlung den konkreten Verbrauch von Datenvolumen oder Telefonminuten einbeziehen. Dem ist jedoch nicht so“, sagt Burak Tergek, Experte für Telekommunikationsrecht der Verbraucherzentrale NRW. „Anbieter empfehlen immer nur aus dem eigenen Tarifportfolio und berücksichtigen oft auch Angebote oder Aktionen nicht.“
Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in Eigenrecherche nach Verträgen mit besseren Konditionen Ausschau halten, so der Rat der Verbraucherzentrale NRW. In keinem Fall jedoch rechtfertigt ein besseres Vertragsangebot eine vorzeitige Kündigung des bestehenden Vertrags.
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