Sonnencreme gibt es auch als Spray. Foto: pixabay
Sonnencreme gibt es auch als Spray. Foto: pixabay

Düsseldorf. Einige Sonnencremes werben damit, „rifffreundlich“ oder „korallenfreundlich“ zu sein. Dahinter steckt ein Verbot zweier Lichtschutzfilter, das Hawaii 2019 erlassen hat.

Anlass für die Maßnahme der US-Inselgruppe waren Laborversuche, in denen die UV-Filter Octinoxat (Inhaltsstoffbezeichnung INCI: Ethylhexyl methoxycinnamate) und Oxybenzon (INCI: Benzophenon-3) zum Absterben von Korallen führten, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.

„Korallenfreundlich“ auf der Sonnencreme bedeute aber lediglich, dass diese verbotenen Substanzen nicht enthalten sind. Es muss sich deswegen nicht um eine besonders umweltfreundliche oder biologisch abbaubare Sonnencreme handeln, denn Produkte mit dieser Kennzeichnung können trotzdem beispielsweise schwer abbaubare Kunststoffe oder Silikonverbindungen enthalten, so die Verbraucherzentrale NRW: „Und auch die mineralischen Lichtschutzpigmente wie Titandioxid oder Zinkoxid schädigen möglicherweise Wasserorganismen, besonders wenn sie als winzige Nanoteilchen eingesetzt werden“.

Wer sich selbst vor der Sonne und das Meer vor Chemikalien schützen wolle, könne zu strahlungsarmen Tageszeiten mit niedrigem UV-Index (unter 3) ohne Sonnenschutzmittel baden, also beispielsweise in den frühen Morgenstunden und ab dem späten Nachmittag. Auch Badekleidung mit UV-Schutz könne den Eintrag von Sonnencreme in die Meere reduzieren, raten die Verbraucherexperten.

Die Verbraucherzentrale NRW mahnt: „Neben der generellen Verschmutzung der Ozeane ist es übrigens vor allem die durch den Klimawandel verursachte Meereserwärmung, die die sogenannte „Korallenbleiche“, also das Korallensterben, verursacht“.

Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw.