Düsseldorf. Bankkunden müssen künftig bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag vorlegen. Dies schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz sei dem 8. August vor.
Alle Banken und Sparkassen in Deutschland seien verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten, informiert die Stadtsparkasse Düsseldorf. Die Regelung gelten auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der
Teilbeträge 10.000 EUR überschreitet.
„Gewerbliche Kunden sind von den neuen Maßnahmen nicht betroffen“, so die Düsseldorfer Stadtsparkasse. Für andere Bartransaktionen (z.B. Edelmetallankauf, Sortengeschäfte),
die nicht bei der Hausbank vorgenommen werden, sei ein entsprechender Herkunftsnachweis bereits ab einem Betrag von 2.500 EUR erforderlich.
„Sofern ein Kunde bei einem solchen Geschäft keinen geeigneten Beleg vorlegen kann, muss das Institut das Geschäft ablehnen“, erklärt das Finanzinstitut.
Geeignete Belege könnten nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank
oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht, - Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
- ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
- Quittungen über Sortengeschäfte,
- letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Weitere Details und Informationen unter www.sskduesseldorf.de.
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