Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay
Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay

Düsseldorf. Wer in diesem Jahr in Rente geht, muss sie zu 84 Prozent versteuern. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Wer nächstes Jahr in Rente geht, muss 84,5 Prozent der Rente versteuern.


Der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentenjahrgang erhöht sich jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis im Jahr 2058 schließlich die volle Versteuerung von 100 Prozent erreicht wird. Diese Steigerung gilt ausschließlich für neue Rentenjahrgänge. Wer bereits in Rente ist, behält seinen einmal festgelegten Besteuerungsanteil.

Die Besteuerung betrifft neben Altersrenten auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Weiterführende Details bietet die kostenlose Broschüre “Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht”, die auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereitsteht.