Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Bei der Steuer tickt die Uhr für alle gleich: Auch Rentner und Pensionäre müssen ihre Steuererklärung fürs Jahr 2022 bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt eingereicht haben.

Diese Frist gilt, wenn die Erklärung ohne Unterstützung durch einen Steuerberater erstellt wird. Wer also den meist unliebsamen Papierkram noch in Ruhe erledigen will, macht sich jetzt daran: Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/23“ der Verbraucherzentrale führt dabei Schritt für Schritt durch Antragsformulare und -verfahren. Und gibt alles Wissenswertes von Grundfreibetrag bis zur steuerlichen Relevanz der Energiepreispauschale an die Hand.

Zunächst wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Novum: Wenn die Einkünfte der Ruheständler durch die ausgezahlte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro den Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro/2023: 10.908 Euro) überschreiten, wird im Einzelfall erstmalig eine Einkommensteuererklärung erforderlich. Anhand vieler Beispiele werden praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen und so die Steuerlast zu drücken. Denn Steuerpflicht heißt nicht immer automatisch „Portemonnaie auf“. Wo Eintragungen vorzunehmen sind wird ebenso erklärt wie die Vorgaben, um die Ausgaben zu belegen. Im Anhang gibt es alle nötigen Steuerformulare im Überblick – vom Hauptvordruck bis zur Anlage Unterhalt.

Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre“ hat 240 Seiten und kostet 16,00 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten bestehen im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.