"Supertipp 58" ist ein Verwendungszweck, unter dem Geld bei Lotterie-Tricks abgebucht wird. Verbraucherzentralen können helfen. Foto: Volkmann
"Supertipp 58" ist ein Verwendungszweck, unter dem Geld bei Lotterie-Tricks abgebucht wird. Verbraucherzentralen können helfen. Foto: Volkmann

Regelmäßig zum Monatsanfang macht sich Verwunderung breit über plötzliche Abbuchungen von Beträgen über 70 bis 90 Euro für „Supertipp 58“ oder andere Abonnements. Aus den Angaben im Verwendungszweck ist oft nicht ersichtlich, worum es genau geht. Nicht selten stecken Lotterie-Betrüger dahinter. 


„Supertipp 58“, „Megaplay“ oder „MitDabei24“ – es kursieren verschiedene Angaben bei den Verwendungszwecken, sollte der Zahlungsdienstleister FinXP Limited aus Malta per Lastschrift Beträge vom Konto abbuchen. Der Vertrag besteht dann nicht mit dem Zahlungsdienstleister, denn der wickelt nur den finanziellen Part ab, führt SEPA-Lastschriften für Auftraggeber aus. Die sind unter anderem im Bereich der Lotterie-Abzocke zu finden.

Mit Kündigungsschreiben gehen verärgerte Verbraucher dagegen vor, landen auf der Suche nach einem Ansprechpartner mitunter bei der Redaktion des Verlags Super Tipp Medien GmbH aus Velbert, sind dort allerdings falsch.

Der Verweis auf die Verbraucherzentralen ist ein zentraler Rat in solchen Fällen. Dort kennt man die Maschen der Lotterie-Betrüger längst – und auch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnte jüngst vor Telefonbetrug.

Die Lotto-Abzocke läuft über einen Anruf: Unbekannte geben vor, man habe einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen, aber vergessen, diese zu kündigen. Im Verlauf des Telefonats wird den Angerufenen nun eine Sonderkündigung angeboten. Die Kosten dafür: 79 Euro.

„Supertipp 58“: Betrüger wollen an Daten gelangen

Die Betrüger drohen an, das Abonnement würde sonst weiter laufen. Im Grunde könnten die Kriminellen gar kein Geld abbuchen, denn zum Zeitpunkt des Anrufs sind die Bankdaten der Angerufenen den Betrügern gar nicht bekannt. Erst im Laufe des Telefongesprächs werden die sensiblen Informationen abgefragt. Entsprechend vorsichtig sollte man sein, wenn Unbekannte am Telefon eine IBAN „abgleichen“ oder „verifizieren“ wollen. Ihnen geht es dann darum, überhaupt erst an die Daten zu gelangen, um Zahlungsdienstleister wie FinXP Limited für die Ausführung von Lastschriftabbuchungen einzusetzen. Auf den Kontoauszügen sind als Verwendungszwecke dann Angaben die „Supertipp 58“ oder „Lottobox 49“ zu finden.

Die Kanzlei Günnewig Rechtsanwälte aus Köln hat sich bereits mit dem Thema befasst, listet mehrere Bezeichnungen bei den Verwendungszwecken auf, wenn es zu Abbuchungen durch FinXP Limited gekommen ist, darunter eben auch „Supertipp 58“, „MitDabei24“ oder „QWin“. Die überrumpelten Verbraucher können damit meist nichts anfangen, wundern sich, wenn es zu den Zahlungen kommt.

Derartige Fälle haben etwas gemeinsam: „Die vermeintlichen Verträge sollen dabei in der Regel im Rahmen eines Telefongespräches zu Stande gekommen sein“, so der Rechtsanwalt Christian Hoffmann auf dem Portal „anwalt.de“.

Wichtig: Nicht immer kommen die Anrufe der Betrüger aus dem Ausland. Wie ein Nutzer auf der Plattform „www.wemgehoert.de“ berichtet, sei er von einer Telefonnummer aus München angerufen worden, die zuvor allerdings unterdrückt gewesen sei. Im Gespräch sei herausgekommen, die Nummer sei die der „Verwaltungszentrale Supertipp 58“.

„Nicht verunsichern lassen“

„Nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall auf das Angebot eingehen“ lautet der Rat der Verbraucherzentrale und des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz.

Verbraucherschützer raten bei derartigen Anrufen, man solle sich grundsätzlich nicht auf ungewollte Telefongespräche einlassen. Auffällige Gespräche solle man „lieber vorzeitig beenden“. Besonders wichtig: Am Telefon solle man keine Informationen über sensible Daten erteilen. „Telefonisch werden niemals Bankdaten abgefragt oder abgeglichen“, so die Polizei Rheinland-Pfalz.

Bei Ärger mit „Supertipp 58“ oder anderen vermeintlichen Lotto-Anbietern erhalten Verbraucher Unterstützung bei der Verbraucherzentrale vor Ort oder über die Verbraucherberatungsstellen im Internet.

Hilfe oder Informationen gibt es unter: