Düsseldorf. Steigende Kerosinpreise, Streiks und ein knappes Flugangebot treiben die Ticketpreise nach oben. Für viele steht mit den kommenden Herbstferien die nächste Reise vor der Tür und damit die Frage, wie man beim Fliegen Kosten senken kann.
„Auch wenn Flugreisen derzeit oft teurer sind, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vorschnell buchen oder auf wichtige Leistungen verzichten. Wer Preise vergleicht, Zusatzkosten im Blick behält und seine Fluggastrechte kennt, kann Ausgaben vermeiden und im Ernstfall Geld einfordern“, erklärt Iwona Husemann, Juristin und Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Sie gibt praktische Tipps für die Reiseplanung:
Flugpreise können sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern. Deshalb lohnt es sich, Angebote verschiedener Fluggesellschaften und Buchungsportale zu vergleichen. Wer bei Reisedatum oder Abflugort flexibel ist, findet häufig günstigere Verbindungen. Wichtig ist außerdem, nicht nur auf den Ticketpreis zu achten. Zusatzkosten für Gepäck, Sitzplatzreservierungen oder Zahlungsmethoden können vermeintlich günstige Angebote deutlich verteuern.
Auf Zusatzkosten achten
Der günstigste Flug ist nicht immer die beste Wahl. Gerade bei preiswerten Tarifen sind Umbuchungen oder Stornierungen häufig gar nicht oder nur gegen hohe Gebühren möglich. Wer unsicher ist, ob sich Reisepläne noch ändern könnten, sollte vor der Buchung die Tarifbedingungen genau lesen und prüfen, ob ein flexibler Tarif langfristig die günstigere Entscheidung ist.
Fluggastrechte kennen
Auch bei steigenden Ticketpreisen gelten die europäischen Fluggastrechte unverändert weiter. Kommt ein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel an oder wird kurzfristig annulliert oder wegen Überbuchung die Mitnahme verweigert, können je nach Einzelfall Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro bestehen. Zusätzlich müssen Fluggesellschaften bei längeren Wartezeiten, zum Beispiel wenn der Abflug auf den folgenden Tag verlegt wird, Betreuungsleistungen wie Getränke, Mahlzeiten oder – falls notwendig – eine Hotelübernachtung einschließlich Transfer bereitstellen. Ansprüche entfallen allerdings, wenn die Airline nachweisen kann, dass außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände wie Terrorwarnungen oder extreme Wetterverhältnisse vorlagen.
Ansprüche kostenlos prüfen
Nach einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung sollten Reisende Bordkarten, Buchungsunterlagen und Belege sorgfältig aufbewahren. Mit der kostenlosen Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene prüfen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht, ihre Ansprüche berechnen und diese direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. So lassen sich mögliche Forderungen ohne zusätzliche Kosten und mit geringem Aufwand durchsetzen. Ist der Fall komplexer, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.


