Düsseldorf. Auf Verbraucher kommen im neuen Jahr mehrere Änderungen zu, einige davon können zu Verteuerungen führen.
„Heizen und Tanken wird im nächsten Jahr teurer“, das prognostiziert die Arag-Versicherung vor dem Hintergrund der Erhöhung des CO2-Preises von bisher 30 auf künftig 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Ab 2025 sollen 50 Euro pro Tonne fällig werden.
Holz sei laut Arag-Experten von der Abgabe ausgenommen. Bei Mietern müsse der Vermieter bereits seit 2023 Jahr einen Teil der CO2-Kosten übernehmen.
„Ist die Energiebilanz des Gebäudes besonders schlecht, muss er bis zu 90 Prozent der CO2-Kosten tragen“, hieß es. Keine C=2-Kosten seien zu tragen, sofern das Gebäude mindestens dem effizienten Standard EH 55 entspricht. Mit einem Stufenmodell des Bundeswirtschaftsministeriums können Mieter prüfen, ob die Einstufung korrekt vorgenommen wurde.
„Zudem dürfen Mieter von ihren Vermietern Belegeinsicht verlangen, wenn sie die Berechnung des CO2-Ausstoßes nachprüfen wollen“, so die Arag.
Im Rahmen des Gesetzes für Erneuerbares Heizen dürfen ab 1. Januar in den meisten Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden, deren Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammt. „Die Verpflichtung gilt nur für Neubauten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird“, erklärt man bei der Arag. In bestehenden Gebäuden und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gelten laut Arag-Experten je nach Gemeindegröße Übergangsfristen bis spätestens 2028. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, dürfe sie repariert werden. Bei einer irreparablen Heizungshavarie würden ebenfalls mehrjährige Übergangsfristen gelten.
„In Härtefällen können Eigentümer sogar von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden“, hieß es. Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet sei, könne der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei einer ersten Einschätzung helfen.
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes, auch als Heizungsgesetz bekannt, dürfen Besitzer einer selbstgenutzten Immobilie Guthaben aus Riester-Verträgen für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen. Laut Experten der Arag kann ein entsprechender „Wohn-Riester-Antrag “ ab 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt werden.
Einwegpfand auch für Milchprodukte
Die Veränderungen rund ums Heizen werden nicht die einzigen sein, die Verbraucher letztlich im Geldbeutel zu spüren bekommen könnten.
Die seit der Corona-Pandemie von 19 auf sieben Prozent gesenkte Umsatzsteuer für Gas, Fernwärme und für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen steigt wieder auf 19 Prozent. Laut Experten der Arag werden To-Go-Speisen und geliefertes Essen weiterhin grundsätzlich mit sieben Prozent besteuert.
Wer Milch und Milchmixgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent in Einwegflaschen aus Kunststoff und Dosen statt im Tetra Pak kauft, muss ab Januar einen Pfandzuschlag von 25 Cent bezahlen. Die Arag-Experten weisen darauf hin, dass auch Energydrinks mit einem hohen Molke-Anteil davon betroffen sein können.
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