Wer mit Wohnwagen oder Wohnmobil Urlaub macht, sollte an den passenden Versicherungsschutz denken. Foto: VZ NRW/adpic
Wer mit Wohnwagen oder Wohnmobil Urlaub macht, sollte an den passenden Versicherungsschutz denken. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Camping-Urlaub ist weiterhin sehr gefragt. Die Neuzulassungen für Privatkunden lagen im ersten Quartal 2025 über dem Vorjahresniveau. Das teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. 


Die Nachfrage nach neuen und gebrauchten Wohnwagen und Wohnmobilen bleibt hoch. Das Preisniveau jedoch ist aufgrund von Überkapazitäten etwas gesunken.

„Bei aller Urlaubsfreude ist zu bedenken, dass nicht nur das Gefährt an sich wertvoll ist, sondern auch viel Gepäck und technisches Equipment an Bord ist“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Ein möglicher Diebstahl oder Schaden ist in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Die richtige Police spart hier viel Ärger und Enttäuschung.”

Die Expertin hat fünf Tipps für Wohnmobilisten:

Wichtig: Kfz-Haftpflicht

Wie beim Auto ist auch für Wohnmobile und Wohnwagen eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ersetzt Schäden, die man bei anderen verursacht. Ratsam ist auch ein Voll- oder wenigstens Teilkaskoversicherungsschutz, damit Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt sind. Das gilt besonders für hochpreisige Camper.

Ratsam: Die Inhaltsversicherung

Der bewegliche Besitz ist zu Hause über die Hausratversicherung abgesichert, also Möbel, Kleidung, Bargeld oder elektrische Geräte. Beim Camping-Urlaub gilt das nicht. Um im Wohnmobil oder Wohnwagen das persönliche Equipment gegen Diebstahl, Sturm- oder Wasserschäden zu versichern, gibt es die so genannte Inhaltsversicherung. Diese umfasst das Inventar, also die losen Teile im Fahrzeug.

Je nach Vertrag ist nur das Reisegepäck eingeschlossen oder auch Elektronik (Laptop, Handy, Kamera, Tablet) oder Sportgeräte (Fahrrad, Surfbrett, Kajak). Die Inhaltsversicherung greift, wenn die Gegenstände gestohlen werden (Raub, Einbruch oder Diebstahl) oder durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder eine Explosion beschädigt oder zerstört werden. Allerdings ist nur der bewegliche Besitz innerhalb des Fahrzeugs versichert. Was im Vorzelt aufbewahrt wird, fällt oft nicht darunter. Ausgenommen sind manchmal auch Bargeld, Geldkarten, Wertpapiere und Schmuck.

Darum greifen die üblichen Versicherungen nicht

Die normale Hausratversicherung umfasst zwar meist auch Gegenstände im Fahrzeug, das bezieht sich jedoch in der Regel nur auf normale Pkw. Auch eine Reisegepäckversicherung ist für Campingurlaub nicht geeignet, denn darüber ist nur Gepäck versichert, das man mit sich führt und dann auch nur während der Beförderung, also etwa im Zug oder Auto. Gepäck auf dem Campingplatz ist nicht versichert. Zudem sind die Versicherungs- und Entschädigungssummen eher niedrig und Dinge wie Elektrogeräte oft ausgeschlossen. Nur für Dauercamper gedacht ist die Campingkaskoversicherung (auch „Campingversicherung“ genannt). Diese Variante sichert Gegenstände ab, die dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Was bei einem gemieteten Wohnmobil zu beachten ist

Bei einer gewerblichen Vermietung ist der Versicherungsschutz üblicherweise Teil des Mietvertrages. Das sollte man vor einer Unterschrift prüfen. Wenn kein ausreichender Versicherungsschutz enthalten ist, sollten Urlauber klären, ob und zu welchem Preis dieser zusätzlich abgeschlossen werden kann. Auch Camper-Sharing-Plattformen im Internet sind eine Möglichkeit. Solche Fahrzeuge sind meist umfassend versichert. Die Kosten dafür sind häufig im Mietpreis inbegriffen. Vorsicht bei privaten Vermietungen: In der Regel ist bei normalen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen eine Vermietung gegen Entgelt ausgeschlossen. Ausnahme: Der Camper ist laut Fahrzeugpapieren als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ zugelassen.

Was gilt für Fahrräder?

Hier kommt es auf die Bedingungen der jeweiligen Versicherung an. Vor allem bei teuren E-Bikes ist ein genauer Blick in die Bedingungen ratsam. Fahrräder im Camper sind versichert, Fahrräder auf einem Träger dagegen häufig nicht, da sie sich am, aber nicht im Fahrzeug befinden. Es gibt auch Anbieter, die Fahrräder und andere Sportgeräte vom Versicherungsschutz komplett ausnehmen. Bei anderen variieren die maximalen Entschädigungsgrenzen.