München. Im Jahr 2024 haben sich so viele Menschen wie nie zuvor bei der außergerichtlichen Schlichtungsstelle der Versicherungsombudsfrau über ihre Versicherung beschwert. Die Schlichtungsstelle veröffentlichte am 16. April die aktuellen Statistiken.
Insgesamt wurden demnach 21.548 Beschwerden eingereicht, davon waren 15.659 zulässig. Es ergibt sich ein Plus von 19,5 Prozent beziehungsweise 18,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für den meisten Ärger sorgten die Kfz- und Rechtsschutzversicherungen.
Der unabhängige Geldratgeber Finanztip erklärt Verbrauchern, wie sie den größten Ärger von vornherein vermeiden können. „Die Beschwerden zeigen deutlich, wo es in der Praxis hakt: Verbraucher bleiben im Unklaren und müssen mühsam bei ihrem Versicherer nachfragen”, so Saidi Sulilatu, Chefredakteur von Finanztip. Laut Bericht des Versicherungsombudsmann beklagen sich Versicherte zunehmend über eine verzögerte Leistungsbearbeitung. Außerdem nimmt die Zahl der Beschwerden zu, die mit einer ausbleibenden oder stark gestörten Kommunikation begründet werden.
Für die Bearbeitungsdauer gibt es allerdings eine Vorgabe: Die Finanzaufsicht BaFin erwartet, dass Versicherer bei durchschnittlich gelagerten Versicherungsfällen Leistungsanträge innerhalb eines Monats abschließend bearbeiten müssen.
Reagiere der Versicherer nicht fristgerecht, könnten Betroffene ein kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der Ombudsfrau einleiten, erklärt Finantip. 52,4 Prozent der Schlichtungsanträge bei Unternehmensbeschwerden führten im Jahr 2024 zu einem Erfolg für die Verbraucher – ohne die Lebensversicherungssparte. In über 80 Prozent der Streitfälle ging es um bis zu 5.000 Euro.
Kfz-Versicherung: Verwirrung nach Wechsel
Über Kfz-Versicherungen, also die Kfz-Haftpflicht- oder Kfz-Kaskoversicherung zusammengenommen, beschweren sich Verbraucher besonders häufig bei der Versicherungsombudsfrau, wie Finanztip berichtet. 2024 zählte sie 3.554 zulässige Beschwerden; im Vorfahr waren es 2.407. Häufigster Grund für Beschwerden ist die Einstufung in eine vermeintlich falsche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einem Versicherungswechsel.
„Viele Wechsler wundern sich, weil Sonderregelungen wie Rabattschutz oder SF-Klassen-Retter beim alten Anbieter galten, beim neuen aber nicht übernommen werden“, erklärt Sulilatu. Das Problem: Nach einem Wechsel zu einem neuen Versicherer rechnet der oftmals wieder mit der SF-Klasse, in die der Autofahrer ohne Rabattschutz eingestuft wird. Finanztip empfiehlt: Finger weg von Werbeversprechen wie Rabattschutz oder Rabattretter. Stattdessen sorgfältig Tarife auf dem vom Geldratgeber empfohlenen Weg vergleichen: Zunächst bei Verivox oder Check24 den Beitrag berechnen lassen. Und dann zusätzlich noch bei der HUk24 ein Angebot einholen.
Auch bei Rechtsschutzversicherungen steigerten sich die zulässigen Beschwerden im vergangenen Jahr: 2.936 (2023: 2.637). Dabei geht es vor allem um Ansprüche nach Datenlecks bei Social-Media-Plattformen. Oft übernehmen Rechtsschutzversicherer die Kosten nicht, weil bestimmte Risiken ausgeschlossen oder Wartezeiten nicht eingehalten wurden. „In den meisten Bereichen gilt eine Wartezeit. Meist kann die Versicherung erst drei Monate nach Abschluss genutzt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Vertrag frühzeitig abschließen – nicht erst, wenn sich ein Streit anbahnt“, so Sulilatu.