Düsseldorf. Wer zu einem Schokoriegel oder zur Limo mit der Aufschrift „zuckerfrei“ greift, erwartet, dass diese überhaupt keinen Zucker enthalten. Tatsächlich erlaubt das Lebensmittelrecht aber geringe Mengen.
Ein Produkt darf laut Verbraucherzentrale NRW als „zuckerfrei“ beworben werden, wenn es höchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter enthält. Ein Liter „zuckerfreie“ Limonade kann also bis zu fünf Gramm Zucker enthalten. Der enthaltene Zucker kann natürlicher Bestandteil der Zutaten sein, etwa aus Früchten oder Milch.
Für die meisten Menschen sind diese kleinen Mengen ernährungsphysiologisch unbedeutend. Wer jedoch seinen Zuckerkonsum aus gesundheitlichen Gründen streng kontrollieren muss, beispielsweise bei Diabetes, sollte zusätzlich einen Blick auf die Nährwerttabelle werfen. Dort ist der tatsächliche Zuckergehalt genau angegeben.
„Die Angabe ‚zuckerfrei‘ bedeutet nicht automatisch, dass ein Lebensmittel überhaupt keinen Zucker enthält. Sie bezieht sich auf die gesetzlich festgelegten Werte“, erklärt Sabine Klischat-Tilly, Beraterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Velbert. „Ein genauer Blick auf die Verpackung hilft dabei, Produkte besser einzuordnen und als Verbraucher:in bewusste Kaufentscheidungen zu treffen.“


