Der Gültigkeitsbereich der Abo-Tickets ist in den Sommerferien erweitert. Foto: VRR
Der Gültigkeitsbereich der Abo-Tickets ist in den Sommerferien erweitert. Foto: VRR

Gelsenkirchen. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr passt seine Ticketpreise entsprechend der allgemeinen Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuer-Satzes von sieben auf fünf Prozent zum 1. August an. Zudem wird es eine Sonderaktion geben. Das hat der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) in seiner vergangenen Sitzung beschlossen.

Neben den Preisanpassungen aufgrund der Mehrwertsteuersenkung, hat der der Verwaltungsrat eine spezielle Aktion für Abo-Kunden verabschiedet: die Abo-Tickets werden in einer Sommerferienaktion von Samstag, 27. Juni 2020, bis Dienstag, 11. August 2020, um einige Zusatznutzen aufgewertet.

Alle VRR-Abo-Kunden und Nutzer des VRR-Sozialtickets „meinTicket“ können dann in den Sommerferien, montags bis freitags ganztägig verbundweit fahren – zudem kann der Ticketinhaber ein Fahrrad mitnehmen.

Freizeitangebote im gesamten Verbundgebiet lassen sich in den Ferien mit dem ÖPNV erreichen: „Wer also sonst mit seinem Ticket nur in seiner Stadt unterwegs sein durfte, kann nun sechs Wochen lang von Montag bis Freitag den ganzen Tag durch das VRR-Gebiet fahren und kann sein Fahrrad mitnehmen“, präzisiert der stellvertretende Pressesprecher Dino Niemann. Alle weiteren Zusatznutzen der jeweiligen Tickets für die im Abo vermerkte Preisstufe bleiben bestehen.

An den Wochenenden freie Fahrt in ganz NRW

An den Wochenenden ist es zudem möglich durch ganz NRW zu reisen. An den sieben Ferienwochenenden gilt die Abo-Ticket-Aufwertung landesweit. Alle VRR-Abonnenten können ihr Ticket samstags und sonntags für unbegrenzte Fahrten in allen Nahverkehrsmitteln in ganz NRW nutzen – und zwar mit der gesamten Familie, denn es gilt dann eine erweiterte Mitnahme-Regelung.

Das Angebot gilt für die Ticketinhaberin oder den Ticketinhaber und vier weitere Personen – konkret für zwei Erwachsene und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Dann ist allerdings eine Fahrradmitnahme nur möglich, wenn je Fahrrad ein entsprechendes Zusatzticket gelöst ist.

Reduzierter Steuersatz auf die meisten Ticketprodukte

Zudem profitieren alle Fahrgäste ab dem 1. August von der reduzierten Mehrwertsteuer. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr passt seine Ticketpreise entsprechend an. Der VRR wird den reduzierten Steuersatz von sieben auf fünf Prozent auf die meisten Ticketprodukte an die Kunden weitergeben.

Durch die Rundung von Preisen auf volle fünf beziehungsweise zehn Eurocent kann es vorkommen, dass die Abweichungen zu den bisherigen Preisen entweder leicht über oder leicht unter den zwei Prozentpunkten liegen. Die Preise gelten für die Dauer der Absenkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes.

In der Preisstufe D wird seit Anfang des Jahres im Fernverkehr der reduzierte Steuersatz von sieben Prozent nun auch im Nahverkehr an die Kunden weitergegeben. Auch hier gilt ab dem 1. August für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung der nochmals reduzierte Satz von fünf Prozent.