Die Zone, in der die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, ist ausgedehnt worden. Foto: Stadt Wülfrath

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath hat die bestehende Tempo-30-Regelung im Bereich der Lindenschule räumlich erweitert. Ziel der Maßnahme ist es, “die Verkehrssicherheit für Schulkinder sowie für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu erhöhen”.


“Im Umfeld von Schulen besteht ein besonderes Schutzbedürfnis”, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Wülfrath dazu. “Kinder bewegen sich dort häufig selbstständig im Straßenraum, queren Fahrbahnen und reagieren altersbedingt weniger vorhersehbar auf Verkehrssituationen. Auch der Fuß- und Radverkehr ist in diesem Bereich naturgemäß hoch. Niedrigere Fahrgeschwindigkeiten tragen wesentlich dazu bei, Gefahrensituationen zu entschärfen.

Aus sicherheitstechnischer Sicht ist es insbesondere an Fußgängerüberwegen erforderlich, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgehend dem sensiblen Verkehrsraum angepasst ist. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Tempo-30-Regelung in Richtung Düsseler Straße bis hinter den Fußgängerüberweg fortzuführen. Gleichzeitig beginnt die Tempo-30-Regelung auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Richtung Mettmanner Straße nun bereits vor dem Fußgängerüberweg, sodass ein einheitlich reduziertes Geschwindigkeitsniveau im gesamten Querungsbereich gewährleistet ist.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt in diesem Bereich – wie bereits bisher – montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr.

Die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gilt unabhängig davon, ob Schulbetrieb stattfindet oder Ferien sind, sofern keine zusätzliche Beschilderung etwas anderes regelt. Maßgeblich ist ausschließlich die aufgestellte Verkehrszeichenkombination.

Die Straßenverkehrsbehörde appelliert an alle Kraftfahrzeugführenden, die geänderte Verkehrsführung aufmerksam wahrzunehmen, die Beschilderung zu beachten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit konsequent einzuhalten. Rücksichtnahme und angepasste Geschwindigkeit sind ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit von Kindern sowie aller anderen Verkehrsteilnehmenden im Schulumfeld.”