Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann
Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Seit Dienstag, 31. März , ist die aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft. Darauf weist die städtische Verwaltung hin. 

Auch der Bußgeldkatalog zur CoronaSchVO wurde geändert. Mit der Aktualisierung werden etliche rechtliche Zweifelsfragen geklärt und Regelungen konkretisiert. Die Corona-Schutzverordnung regelt, was Geschäfte ganz oder überwiegend anbieten müssen, um öffnen zu können, was Restaurant-Betreiber noch dürfen, wie Trauungen und Beerdigungen gehandhabt werden und vieles mehr.

Auch die Bußgeldtatbestände und Straftatbestände werden jetzt in der CoronaSchVO konkret benannt, so die städtische Verwaltung. Der Bußgeldkatalog wurde entsprechend angepasst – in erster Linie, um den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zu entsprechen. 

Die CoronaSchVO in der jetzt gültigen Fassung finden Sie auf der Homepage der Stadt Wülfrath www.wuelfrath.net oben in der rechten Spalte.