Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath informiert über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. 


Das Landeskabinett hat am Dienstag, 17. März, weitere umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sowie zur Stärkung der medizinischen und pflegerischen Infrastruktur in NRW beschlossen.

Daher wird die Allgemeinverfügung der Stadt Wülfrath vom Montag, 16. März, durch die neu erlassene Allgemeinverfügung vom 17. März ersetzt. Sie beruht auf den Erlassen der Landesregierung und beinhaltet folgende neue und zusätzliche Regelungen.  

„Die nachstehend genannten Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: 

  • Alle Kneipen und Cafés
  • alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen
  • Spiel- und Bolzplätze
  • Reisebusreisen
  • Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

Die Zugangsbeschränkung zu und Auflagen für Angebote der nachstehenden Einrichtungen gilt jetzt auch für den Außenbereich: Bibliotheken, Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen. Die Auflagen für diese Einrichtungen sind gleichgeblieben.

Neu ist dagegen, dass Restaurants und Speisegaststätten frühestens ab 6 Uhr öffnen dürfen und spätestens um 15 Uhr zu schließen sind. Außerdem sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken jetzt untersagt.“

Über weitere Regelungen informiert die Stadt Wülfrath zeitnah. Die Allgemeinverfügung finden ist auf der Homepage der Stadt Wülfrath unter www.wuelfrath.net einsehbar.