Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, soll der Haushalt erst im Juni beschlossen werden. Eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer würde dennoch rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten. 

Die Stadt Wülfrath teilt mit, dass der für den 23. März vorgesehene Haushaltsbeschluss auf den 29. Juni verschoben wird. Grund dafür ist die pandemische Lage und die damit verbundenen eng begrenzten Beratungsmöglichkeiten, die , so die Stadtverwaltung, „einer fundierten Beratung des städtischen Haushalts nicht gerecht werden können“.

„Den Wunsch der Politik, den Haushalt ausführlich auch in kompletter Fraktionsstärke mit den neuen Ratsmitgliedern und den Sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern beraten zu wollen, kann ich insbesondere vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B gut nachvollziehen,“ zeigt Bürgermeister Rainer Ritsche Verständnis für die gewünschte Verschiebung der Haushaltsberatungen.

Eine der zu treffenden Entscheidungen betrifft die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B von 530 auf 650 v.H. Eine Grundsteuererhöhung in dieser Höhe wurde bereits in den Beratungen zum Haushalt 2020 diskutiert, zu Beginn der Pan-demielage aber in die Beratung des Haushalts 2021 verschoben.

„Dabei ist jedem bei uns in der Verwaltung und auch in der Politik klar, was wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zumuten“, sagt Interimskämmerer Stephan Hölterscheidt. „Wir hoffen aber auch auf ihr Verständnis, dass die Stadt ohne Erhöhung nicht mehr selbständig handlungsfähig bleiben kann.“

Ohne Gegenmaßnahmen würde am Ende eine völlig lähmende Verschuldung stehen, so Hölterscheidt weiter. Die Verschiebung des Haushaltsbeschlusses bedeutet aber auch, dass die damit mögliche Grundsteuererhöhung rückwirkend zum 1. Januar greifen würde. Die Erhöhungsbeträge würden im Falle eines Ratsbeschlusses am 29. Juni für das erste und zweite Quartal 2021 mit den Fälligkeitsterminen im zweiten Halbjahr (15. August und 15. November) erhoben werden. Die Grundstückseigentümer bittet die Stadtverwaltung, dies bei ihren eigenen Dispositionen zu berücksichtigen.

Die aktuell gültigen Grundabgabenbescheide werden derzeit versandt und sollten laut Stadt bis Ende dieser Woche jede steuerpflichtige Person erreichen. Die Bescheide berücksichtigen noch nicht die vorgeschlagene Erhöhung, da diese noch zu beraten und zu beschließen ist.