Die Kommunalwahl findet am 13. September statt. Foto: pixabay
Die Kommunalwahl findet am 13. September statt. Foto: pixabay

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath informiert über die Briefwahl, insbesondere bezüglich einer Stichwahl.

Wahlberechtigte sind mit Fragen an die Stadt Wülfrath herangetragen: Ob es möglich sei, am 13. September vor Ort im Wahllokal und bei der möglichen Stichwahl am 27. September per Briefwahl abzustimmen, war eine dieser Fragen. Die Bürgerinnen und Bürgern hätten ja nur eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind eigens dafür vorgesehene Kästchen, die diese
unterschiedlichen Abstimmungsvarianten ermöglichen, erklärt die städtische Verwaltung. „Außerdem reicht der Personalausweis, um wählen zu gehen“, betont die Verwaltung. Selbst wenn also die eigentliche Wahlbenachrichtigung zum Erhalt der Briefwahlunterlagen für den 27. September an die Stadt geschickt wurde, können die Bürgerinnen und Bürger am 13. September mit ihrem Ausweis wählen gehen.

Wer nur für den 13. September Briefwahlunterlagen beantragt hat, für den 27. September aber nicht, könne am Stichwahltag mit seinem Personalausweis wählen gehen, so die Stadt Wülfrath.

Im Wahllokal gilt Maskenpflicht

Wer im Wahllokal wählen geht, sollte beachten, dass hier die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung herrscht. Dies wurde in der neuen Corona-Schutzverordnung nochmals ausdrücklich festgelegt (§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nr. 10): In Wahlräumen und den
Zuwegen innerhalb geschlossener Raume besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-NaseBedeckung. Die Ausnahmen aus medizinischen Gründen (§ 2 Abs. 3 Satz 2CoronaSchVO) gelten auch im Wahllokal.

Aus Hygieneschutzgründen bietet die Stadt Wülfrath die Wählerinnen und Wähler darum, ihren eigenen Stift mitzubringen.