Wegen der durch Corona ausgefallenen Betreuung, werden Elternbeiträge teilweise erstattet. Foto: Pixabay
Wegen der durch Corona ausgefallenen Betreuung, werden Elternbeiträge teilweise erstattet. Foto: Pixabay

Wülfrath. Die Wülfrather Stadtverwaltung weist auf die Regelungen bezüglich der Erstattung von Elternbeiträgen hin.

Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt.

Die Einigung im Wesentlichen:

  • Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren. Die Eltern erhalten somit für diesen Monat eine vollständige Erstattung des Elternbeitrags.
  • Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Land und Kommunen teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Für die Eltern bedeutet das, dass für diese drei Monate jeweils die Hälfte des Beitrags erstattet wird.
  • Mit der jetzt vereinbarten Regelung werden die Beiträge für 4 Monate (Februar – Mai 2021) ganz bzw. zum Teil erlassen. Im Ergebnis werden den Eltern für diesen Zeitraum somit 2,5 Monatsbeiträge erstattet.

Die Rückerstattungen werden von der Verwaltung vorbereitet. Bei mehr als 1.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung und der Offenen Ganztagsgrundschule bittet die Stadt um Verständnis und Geduld. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive. Die Verwaltung bittet von einzelnen Nachfragen abzusehen.