Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath lädt am 23. Januar ein zu einer Bürgeranhörung, bei der es um den Vorentwurf des Bebauungsplans „Freizeitanlage Hammerstein“ geht. Die Veranstaltung im Ratssaal des Rathauses beginnt um 18.30 Uhr.


Ziel der Planung der Freizeitanlage sei laut Stadtverwaltung, eine „lebenswerte Umgebung zu schaffen und die positiven Entwicklungen im Bereich der Freizeitmöglichkeiten innerhalb der Stadt Wülfrath voranzutreiben“.

Um dies zu erreichen, hat der Rat beschlossen, auf dem Gelände der ehemaligen Deponie
Hammerstein eine Freizeitanlage inklusive Trendsportanlage zu errichten. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen spielte eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des
Trendsports, wobei eine Pumptrack-Anlage als besonders attraktiv herauskam. Ergänzt
werden soll die Anlage durch eine große, eingezäunte Hundewiese. Diese Wahl der
Ausgestaltung basiert unter anderem auf umweltfreundlichen Aspekten, wie dem geringen
Lärmpotential und dem möglichst geringen Eingriff in die Landschaft.

Nun steht die Erarbeitung eines Bebauungsplans im Fokus, der nicht nur Baurecht für die
Pumptrack-Anlage schaffen soll, sondern auch die Belange der Umwelt und der
Deponierekultivierung angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, eine moderne und nachhaltige Freizeitanlage zu schaffen, die nicht nur den Bedürfnissen der jungen Generation entspricht sowie Hundebesitzern weiterhin Raum gibt, sondern auch im Einklang mit ökologischen Prinzipien steht.

Im Bauleitplanverfahren werden die Weichen für die zukünftige Nutzung der ehemaligen
Deponie Hammerstein gestellt. Ohne die Aufstellung des Bebauungsplanes wäre es nicht
möglich, im betreffenden Gebiet zukünftig eine Freizeitanlage zu errichten, erklärt die Stadt Wülfrath.

Wer sich vorab informieren möchte, kann die Unterlagen im externen Beteiligungsportal herunterladen. Über dieses Portal können Anregungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (18. Dezember bis 31. Januar) auch schriftlich eingereicht werden.