Mülltonnen stehen am Straßenrand. Foto: pixabay/symbolbild
Mülltonnen stehen am Straßenrand. Foto: pixabay/symbolbild

Wülfrath. Von einem deutlichen Anstieg spricht die Stadt Wülfrath bezüglich der Gebühren für Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung in 2022/2023.

Die Verwaltung hat die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2022 und 2023 für die Bereiche Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung-/Winterdienst und für den Friedhof vorgelegt. Lediglich bei der Straßenreinigung sinken die Gebühren. In den anderen Bereichen gibt es zum Teil deutliche Erhöhungen.

„Die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes erlauben der Verwaltung bei der Festlegung der Gebühren keine Spielräume“, so die Stadt Wülfrath. Dort fasst man zu den Gebühren zusammen:

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2022/2023 steigen um 9,6 Prozent. Die Gesamtaufwendungen für die Restmüllgebühren erhöhen sich von 3,24 Mio. Euro auf 3,74 Mio. Euro. Eine der deutlichsten Ansatzsteigerungen mit über 300.000 Euro gibt es bei den Kreisabfallbeseitigungsgebühren, da der Gebührensatz gestiegen ist.

Die Gebühren in Wülfrath werden für zwei Jahre kalkuliert. Die letzte Kalkulation fand im Jahr 2019 für die Jahre 2020/2021 statt. Zu diesem Zeitpunkt war der Satz für die Kreisabfallgebühren niedriger als jetzt.

Für die Gebühren werden jährlich Betriebsergebnisrechnungen erstellt. Eventuelle Überdeckungen werden in der nächst möglichen Gebührenkalkulation gutgeschrieben. Somit ergibt sich aus einer zweijährigen Kalkulation im Ergebnis kein Nachteil. In der aktuellen Gebührenkalkulation wurden rund 575.000 Euro aus den Betriebsergebnisrechnungen 2018/2019 gutgeschrieben.

Gebühren für Abwasserbeseitigung

In der Gebührenkalkulation 2022 steigen die umzulegenden Gesamtaufwendungen aus der Kalkulation 2020/2021 von 3,34 Mio. Euro auf 4,38 Mio. Euro. Diese Steigerung der Aufwendungen ist darauf zurückzuführen, dass die umzulegenden Kosten der Jahre 2020/2021 durch den Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2014/2015 und 2016/2017 deutlich gemindert waren.

Die Verwaltung hatte im Jahr 2017 festgestellt, dass in den Betriebsabrechnungen 2014/2015 und 2016/2017 des Abwassergebührenhaushaltes ein fehlerhafter Anlagewert der Abwasseranlagen zugrunde gelegt wurde. Dies wurde mit einer Ergänzung der Betriebsabrechnung 2014/2015 und der Durchführung der Abrechnung für 2016/2017 korrigiert, was zu einer erheblichen Überdeckung für diese Jahre führte. Diese Überdeckung wurde für die Jahre 2020/2021 gebührenmindernd berücksichtigt.

In den Jahren 2020/2021 wurden pro Jahr 873.000 Euro zurückgezahlt, was entsprechend kosten- und damit gebührenmindernd wirkte. Für die Gebührenkalkulation 2022/2023 liegt ein solcher Effekt nicht mehr vor, so dass die Kosten nunmehr wieder voll umgelegt werden müssen. Daraus ergibt sich, dass die Schmutzwassergebühr ab dem 1. Januar 2022 unter Berücksichtigung der vorliegenden Abwassermengen bei 2,46 Euro je cbm (bisher 1,86 Euro) liegen wird. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,87 Euro auf 1,11 Euro je qm angeschlossener Grundstücksfläche.

Straßenreinigung und Winterdienst

Die Gesamtkosten für diesen Gebührenbereich reduzieren sich von 443.000 Euro auf 416.000 Euro. Allerdings steigen die Winterdienstgebühren in allen Einsatzstufen um 36 Prozent an, während die Straßenreinigungsgebühr je nach Straßenart um 16 bis 17 Prozent fällt.

Die Steigerung im Gebührenbereich Winterdienst ist ähnlich wie bei der Abwassergebühr darauf zurückzuführen, dass für den Winterdienst in der Gebührenkalkulation 2020/2021 eine deutliche Kostenüberdeckung aus den Jahren 2018/2019 zu berücksichtigen war. Ursache war der verhältnismäßig milde Winter, der spürbar geringere Kosten verursacht hat.

Die Winterdienstgebühr für die Einsatzstufe 1 beträgt ab 1. Januar 2022 bei einer Frontlänge von zwölf Metern 17,16 Euro (bisher 12,60 Euro) jährlich, die Straßenreinigungsgebühr beträgt für eine innerörtliche Straße bei gleicher Frontlänge 16,68 Euro (bisher 20,04 Euro) jährlich.

Friedhofsgebühren

Die Gebührenkalkulation des städtischen Friedhofs zeigt für 2022/2023 leicht steigende Gebührensätze in einer Größenordnung von rund 6 bis 7 Prozent. Die Steigerungen begründen sich in Kostensteigerungen im Bereich der Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung und der Erhöhung der kalkulatorischen Verzinsung aufgrund der Erhöhung des Anlagevermögens auf dem städtischen Friedhof.