Wülfrath. Die Stadt Wülfrath stellt finanzielle Mittel zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung. Insgesamt stehen 10.000 Euro für das Jahr 2024 bereit.
Sie werden für kleinere private Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten an Baudenkmälern sowie an Gebäuden im Denkmalbereich vergeben, wie die Stadtverwaltung berichtet. 7.000 Euro steuert das Land auf Antrag der Stadt bei, 3.000 Euro kommen aus städtischen Eigenmitteln.
Die Fördermittel aus der Stadtpauschale können für eine Vielzahl von Maßnahmen verwendet werden: Streichen von Fenstern und Fassaden, Reparaturen an Schieferfassaden und Dächern, Instandsetzung von Haustüren und Schaufenstern.
Förderfähig sind die denkmalbedingten Aufwendungen. Besonders unterstützt wird die Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von Gebäuden. Bei Gebäuden, die selbst kein Baudenkmal sind, aber im Denkmalbereich stehen, wird nur die äußere Erscheinung gefördert.
Private Eigentümer können bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Ausgaben gefördert bekommen, bei Kirchen oder Religionsgemeinschaften sind es maximal 30 Prozent.
Auch Eigenleistungen können förderfähig sein. Der Mindestzuschuss beträgt 200 Euro. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
„Bitte denken Sie daran, dass für die Maßnahmen eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erteilt sein muss. Um Zeit zu sparen, kann mit dem Erlaubnisantrag gleichzeitig der Antrag auf Förderung gestellt werden“, erläutert die Denkmalbehörde der Stadt und ergänzt: „Mit der Maßnahme darf jedenfalls noch nicht begonnen worden sein.“
Die Anträge auf Förderung können formlos bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Neben einer detaillierten Maßnahmenbeschreibung soll jeder Antrag aussagekräftige Planunterlagen, Fotos und eine Kostenschätzung enthalten.
Auf der städtischen Homepage www.wuelfrath.net/planen-bauen/denkmalschutz ist auch eine Vorlage zu finden, die ausgefüllt werden kann. Der Antrag mitsamt Anlagen kann per E-Mail an Julia Kienow, Denkmalamt der Stadt Wülfrath, gesendet werden: j.kienow@stadt.wuelfrath.de.
Wer die Unterlagen in der Papierversion schicken möchte, sendet diese an Stadt Wülfrath, Untere Denkmalbehörde, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath.
Wird dem Förderantrag entsprochen, werden die Fördergelder nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt.
„Die Maßnahme ist vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides bis zum 30. November 2024 durchzuführen. Abschluss und denkmalgerechte Ausführung der Maßnahme sind bis zum 30. November 2024 nachzuweisen“, erläutert die Stadt.
Nähere Auskünfte erteilt Julia Kienow von der Denkmalbehörde der Stadt Wülfrath unter der E-Mail-Adresse j.kienow@stadt.wuelfrath.de oder telefonisch unter Tel. 02058/18 394.