Der Gesetzentwurf zum „Coronafolgen-Isolationsgesetz“. Foto: Martin Sträßer MdL
Der Gesetzentwurf zum „Coronafolgen-Isolationsgesetz“. Foto: Martin Sträßer MdL

Wülfrath. Das von der NRW-Landesregierung beschlossene Gesetz zur Isolierung der Pandemiefolgen hat eine ersten Anwendungsfall in Wülfrath.


Am vergangenen Donnerstag hat der Landtag NRW das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (hier kurz: „Coronafolgen-Isolationsgesetz“) in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen beschlossen. Die SPD enthielt sich, die AfD stimmte gegen das Gesetz. Darüber informiert der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer.

„Was hier so sperrig klingt, ist eine historisch einmalige Vorgehensweise“, so Sträßer. „Das Gesetz dient dazu, die infolge der Corona-Pandemie vorhersehbare haushalterische Schieflage der Kommunen abzumildern und die kommunale Handlungsfähigkeit auch perspektivisch abzusichern.“

Das Gesetz soll den Kommunen helfen, die vielfältigen Dienstleistungen und Angebote – etwa im Bereich der sozialen Infrastruktur, der Bildung, der Kultur und des Sports – weiter aufrechtzuerhalten.

Es trage zudem dazu bei, pandemiebedingte Erhöhungen kommunaler Steuern zu verhindern, erklärt der Landtagsabgeordnete. Und schließlich biete es Transparenz, denn es werde erkennbar, welche kommunalen Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen pandemiebedingt angefallen sind.

Sträßer: „In Wülfrath gibt es den ersten Anwendungsfall. Der Rat der Stadt Wülfrath hatte am 8. September einen Antrag der CDU beraten, Eltern die Kita-Beiträge zu erstatten, deren gesunde Kinder auf behördliche Anordnung zwangsweise in Quarantäne geschickt wurden. Seitens der Verwaltung und anderer Fraktionen war zunächst wegen des noch laufenden Gesetzgebungsverfahren auf die fehlende Rechtssicherheit hingewiesen worden. Nach einer Sitzungsunterbrechung hatte deshalb Andreas Seidler vorgeschlagen, die Erstattung erst nach Verabschiedung des Gesetzes vorzunehmen. Dem ist eine breite Mehrheit gefolgt. Das ist jetzt der Fall. Die Mindererträge, die jetzt als coronabedingte Mindereinnahmen isoliert werden können, hätten sonst den aktuellen städtischen Haushalt in voller Höhe belastet.“

Sträßer hat die Wülfrather Bürgermeisterin am Montag über die Verabschiedung des Gesetzes unterrichtet.