Rückwirkend zum 1. Januar wird die Grundsteuer B erhöht - auf die Bürgerinnen und Bürger kommen Nachzahlungen zu. Foto: pixabay
Rückwirkend zum 1. Januar wird die Grundsteuer B erhöht - auf die Bürgerinnen und Bürger kommen Nachzahlungen zu. Foto: pixabay

Wülfrath. Der Rat der Stadt hat beschlossen, dass der Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar von 530 v.H. auf 615 v.H. angehoben wird. Dies entspricht einer Erhöhung der Grundsteuer B um rund 16  Prozent.

Das Steueramt der Stadt Wülfrath werde die Bescheide mit der rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B voraussichtlich in der letzten Augustwoche verschicken, so die städtische Verwaltung.

Zu den Grundabgaben zählen die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst und Niederschlagswasserentsorgung.

„Die Nachzahlung für die ersten drei Quartale des Jahres 2021 wird in einer Summe am 5. Oktober 2021 erhoben“, teilt die Stadt mit. Das Steueramt bittet die Bürgerinnen und Bürger, den zusätzlichen Zahltermin zu beachten.