Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes, Feststellungserklärung, beim zuständigen Finanzamt einreichen.

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Hierzu versendet die Finanzverwaltung NRW ab Mai individuelle Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen sollen.

Fragen zur Grundsteuerreform beantworten die Mitarbeitenden des zuständigen Finanzamtes. Dazu wurde eine Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer 02051 471959, Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, erreichbar. Weiterhin hat die Finanzverwaltung NRW alle Informationen zur Grundsteuerreform auf ihrer Homepage www.grundsteuer.nrw.de zusammengefasst.

Die Stadt Wülfrath wird ergänzend weitere Angaben der Finanzverwaltung NRW zum Verfahren und die Kontaktdaten des zuständigen Finanzamtes Velbert auf der städtischen Homepage www.wuelfrath.net bereitstellen.