Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Kreis Mettmann. Der Kreis Mettmann hat die Städte Mettmann und Wülfrath beauftragt, geeignete Personen zu benennen, die durch den Kreistag des Kreises Mettmann zu ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Sozialgericht Düsseldorf und dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster gewählt werden können.


Die Amtsperiode beträgt jeweils fünf Jahre und beginnt am 1. Januar 2025 für das Sozialgericht, am 1. Mai 2025 für das Verwaltungsgericht und am 1. Februar 2025 für das Oberverwaltungsgericht. Für das Verwaltungsgericht Düsseldorf werden aus Wülfrath drei und für das Oberverwaltungs- und das Sozialgericht jeweils ein Bewerber gesucht. Die Verwaltung der Kreisstadt Mettmann sucht für das Verwaltungsgericht in Düsseldorf sechs ehrenamtliche Richter sowie jeweils einen für das OVG und das Sozialgericht.

Ehrenamtliche Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit und sind dabei hauptberuflichen Richtern gleichberechtigt. Die Gerichte sind an Bewerbungen aus allen Bevölkerungsschichten interessiert. Voraussetzung zur Wahl ist an allen Gerichten, neben der deutschen Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und ein aktueller Wohnsitz im Gerichtsbezirk. Bewerber für die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen nicht hauptamtlich im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, hierzu zählt auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Sparkassen).

Formlose Bewerbungen sind unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, vollständige, aktuelle Anschrift, Angabe, ob die Person bereits als Beisitzer tätig war, abzugeben. Es sollte die Zustimmung zur Anforderung eines Führungszeugnisses bestehen.

Bewerbungen sind bis zum 31. März an das Haupt- und Personalamt der Stadt Wülfrath, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath oder per E-Mail an m.kraus@stadt.wuelfrath.de zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung bzw. Zwischennachricht ergeht. Die ausgewählten Personen werden zu gegebener Zeit benachrichtigt.

Bewerbungen bei der Stadt Mettmann sind bis zum 29. März 2024 möglich bei Kreisstadt Mettmann, Justiziariat, Dr. Richard Bley, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann.