Der neue Glücksspielvertrag regelt seit Juli die Gesetzeslage in Deutschland. Foto: pixabay
Der neue Glücksspielvertrag regelt seit Juli die Gesetzeslage in Deutschland. Foto: pixabay

Wülfrath. Seit 1. Juli regelt der neue Glücksspielstaatsvertrag die Gesetzeslage. Die Fachstelle Sucht der Bergischen Diakonie sieht Handlungsbedarf. 

Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist  am 1. Juli in Kraft getreten und regelt die Gesetzeslage für Deutschland einheitlich – bisher gab es nur in Schleswig-Holstein ein Glücksspielgesetz, das das Onlinespielen möglich machte: Für Personen, die dort wohnten oder sich dort aufhielten.

„Lange wurde über die Novellierung gestritten, weil die Befürchtung groß ist, dass mit einer Legalisierung von Onlinecasinos noch mehr Menschen spielsüchtig werden könnten“, heißt es von den Suchtexperten der Bergischen Diakonie. „Diesen Bedenken schließen wir uns als Fachstelle Sucht der Bergischen Diakonie an, obwohl der neue Glückspielvertrag auch mehrere Regeln zum Spielerschutz beinhaltet“.

Einige Schutzmechanismen sind vorgesehen: Ein monatliches, anbieterübergreifendes Einsatzlimit von 1.000,00 Euro, ein Verbot von Eigenwerbung in der Zeit von 6 bis 21 Uhr, das Verbot von gleichzeitigen Wetten bei mehreren Online-Casino-Anbietern, regelmäßige Hinweisen auf Gewinne und Verluste sowie einer bundesweiten Sperrdatei.

„Gerade den letzten Punkt betreffend mussten unsere Klienten schon jetzt andere Erfahrungen sammeln“, heißt es aus der Fachstelle. Das Selbstsperren sei bisher nicht bei jedem Online-Glücksspielbetreiber möglich, weil „noch nicht jeder Betreiber an das deutschlandweite Sperrsystem angeschlossen ist und es keine alternativen Sperrmöglichkeiten gibt“. Die Aufsichtsbehörden, die die neuen Regeln durchsetzen sollen, werden noch lange mit dem Aufbau beschäftigt sein, davon gehen die Suchtexperten aus.

„Die 1.000,00 Euro Grenze wiederum gilt ausschließlich für die Online-Spiele“, übt man in der Fachstelle Kritik. „Wieviel ein Spieler noch zusätzlich in Wettbüros oder Casinos ausgibt, bleibt davon unberührt. Durch die Legalisierung der Online-Spiele reduziert sich zwar der Schwarzmarkt, aber für Spieler heißt es an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr einen leichteren und schnelleren Zugang zu Spielen zu haben.“

Zugriff sollen im Rahmen des Jugendschutzes nur Personen ab 18 Jahren haben, aber auch dabei bleibe fraglich, ob die geplante Legitimation dazu „ausreicht und keine Lücken lässt“.

„Wir sind der Meinung, dass sich durch diese Gesetzesveränderung ein erweiterter Handlungsbedarf auf suchtpräventiver Ebene ergibt. Vorbeugende Beratung und Information zu Suchtgefährdung durch die Teilnahme an Wettspielen ist von zentraler Bedeutung und schützt gefährdete Menschen und ihre Familien.“