Wülfrath. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wülfrath hat entschieden, die vor kurzem eingeführte Beschilderung vor dem städtischen Gymnasium auf den gegenüberliegenden Parkstreifen auszudehnen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.
Zukünftig gilt dort nach einer Übergangsphase das Parken (Zeichen 314) in Kombination mit dem Zusatzzeichen „Personenkraftwagen“ (Zeichen 1010-58).
Das bedeutet, dass auf diesem Parkstreifen ausschließlich Pkw parken dürfen. Wohnmobile, Wohnanhänger, andere Anhänger, Fahrzeuge zur Güterbeförderung sowie Lastwagen sind vom Parken ausgeschlossen. Auch Autos mit angekuppeltem Anhänger dürfen dort nicht abgestellt werden.