Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath prüft derzeit die vorläufig festgesetzten Elternbeiträge für Kindertagesstätten. 

Die Höhe der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen richtet sich nach dem Einkommen und der gewählten Betreuungsform.

Die Stadt überprüft derzeit die vorläufig festgesetzten Elternbeiträge und hat aus diesem Grund fehlende Einkommensnachweise u. a. für die Kalenderjahre 2019 angefordert.

Sofern die Nachweise bereits vorliegen, hat die Stadt für das Kalenderjahr 2019 bereits Änderungsbescheide erstellt. Die Stadt weist darauf hin, dass die angeforderten Nachweise für das Jahr 2019 dringend fristgerecht eingereicht werden müssen, da ansonsten für die Betreuungszeit der höchste Elternbeitrag festgesetzt werden muss. Nach der Rechtsprechung des OVG Münster handelt es sich bei den Elternbeiträgen um sozialrechtliche Beiträge eigener Art.

Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in der die Abgabe entstanden ist. Das bedeutet, dass die Elternbeiträge für das Jahr 2019 Ende des Jahres verjährt sind und die Überprüfungen und evtl. Änderungen für das Jahr 2019 bis spätestens 31. Dezember 2023 erfolgt sein müssen.

Die Bearbeitung der bisher eingereichten Unterlagen wird voraussichtlich in diesem Jahr zum Abschluss gebracht