Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Das Rathaus in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Auch in Wülfrath ist es seit einiger Zeit möglich, die Antragsformulare für Bauanträge digital zu übermitteln. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Die Stadt Wülfrath ist für die digitale Antragsstellung an das Bauportal NRW angeschlossen. Dort kann der Antrag über den Antragsassistenten gestellt werden. Vorteil für die Antragstellenden ist, dass sie mit dem Antragsassistenten digital Schritt für Schritt durch die Antragstellung geleitet werden. Viele Fragen werden direkt beantwortet und die nötigen weiteren Unterlagen benannt.

Vorteil für die Bauaufsicht ist, dass der so ausgefüllte Antrag direkt in ihre Fachsoftware gelangt. Alle im Antrag eingetragenen Daten und Angaben sind dann schon an der richtigen Stelle. Die Zahl der Rückfragen verringert sich.

Voraussetzung für die digitale Antragstellung ist die Registrierung und Identifizierung bei der „BundID“ beziehungsweise für Unternehmerinnen und Unternehmer beim Elster-Unternehmenskonto. Damit entfällt die Notwendigkeit der Unterschrift unter dem ausgefüllten Antrag, denn die Legitimierung ist schon bei der Einrichtung des digitalen Kontos erfolgt. Wenn Dritte – beispielsweise Architekten, Bau-Ingenieure und in eingeschränktem Maße auch Handwerksmeister – mit der Durchführung des Bauvorhabens beauftragt sind und den Bauantrag einreichen, können sie ebenfalls das Bauportal nutzen. Sie benötigen wie bei der Einreichung per Mail auch hier eine Vollmacht der Bauherrschaft. Das entsprechende Formular wird auf dem Bauportal bereitgestellt.

„Wir freuen uns, mit dem Anschluss ans Bauportal einen Schritt weiter Richtung Digitalisierung zu gehen und arbeiten daran, den Prozess der Antragstellung weiter zu digitalisieren“, so die städtische Bauaufsicht. Auch darüber wird die Stadt informieren.

Informationen gibt es hier: www.bauportal.nrw.

Bauvorlagen noch in Papierform

Für eine Übergangszeit benötigt die Bauaufsicht der Stadt Wülfrath die Bauvorlagen – also die Dokumente, die neben dem eigentlichen Antrag einzureichen sind – auch in analoger Form auf Papier.

Zu den Bauvorlagen gehören zum Beispiel der Lageplan des Gebäudes, der Ausschnitt aus der amtlichen Karte, Bauzeichnungen des Gebäudes, Baubeschreibungen, der Nachweis für Brandschutz und der Nachweis für Standsicherheit. Je nach Antragsart können andere oder weniger Bauvorlagen nötig sein.

Der Antragsassistent im Bauportal erläutert, welche Bauvorlagen und welche weiteren Antragsinformationen bei der Einreichung beizufügen sind.

„Bitte beachten Sie, dass zurzeit noch Ihr Antrag erst dann als eingegangen gilt, wenn uns auch die Bauvorlagen in Papierform vorliegen“, hebt die Bauaufsicht hervor. „Wie viele Ausfertigungen nötig sind, können Sie gern bei uns erfragen oder der Verordnung über bautechnische Prüfungen entnehmen.“