Für Bestattungen gelten derzeit besondere Regelungen. Foto: pixabay
Für Bestattungen gelten derzeit besondere Regelungen. Foto: pixabay

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath teilt mit, dass Bestattungen derzeit nur eingeschränkt möglich sind.


Bei Urnenbestattungen kann im Einzelfall beim Ordnungsamt die Aufhebung der Sechs-Wochen-Frist beantragt werden, so die städtische Verwaltung. Die Formalien werden in der Regel von Bestattern geregelt.

Trauerfeiern in der Kapelle auf dem städtischen Friedhof sind nur für maximal zehn Angehörige möglich – zuzüglich Organist, Priester oder Redner und gegebenenfalls Sargträger.

Zudem gelten besondere Regelungen: Die gekennzeichneten Plätze sind frei zu halten. Es ist ein Abstand von zwei Metern in alle Richtungen einzuhalten. Die gesperrten Sitze dürfen nicht belegt werden. Dies gilt auch für bereits terminierte Bestattungen. „Ausnahmen sind leider nicht möglich“, so die Stadtverwaltung.

Auch außerhalb der Trauerhalle ist die Teilnahme einer größeren Personengruppe an der Bestattung nicht zulässig. Die zwei Meter Abstände sind einzuhalten.

Es besteht zudem eine Registrierungspflicht. Die Stadtverwaltung teilt dazu mit: Trauergäste müssen beim Bestatter Namen und Adresse angeben, das Kondolenzbuch ist nicht ausreichend.

Ältere Menschen, die eine besondere Gefährdungsgruppe für eine Ansteckung darstellen, sollen möglichst auf eine Teilnahme verzichten. Zudem sind die bekannten Hygiene-Regeln strikt eingehalten werden.

Die Bestatter im Stadtgebiet wurden über die Auflagen bereits informiert.