Leerstände wie hier in Wülfrath sind ein Problem in vielen Städten und Stadtteilen. Foto: Hans-Joachim Kling
Leerstände in der Wülfrather Innenstadt. Ein erstes Ladenlokal bekommt einen neuen Inhaber. Dank eines Förderprogramms des Landes. Foto: Hans-Joachim Kling

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath hat eine Zusage über Fördermittel in Höhe von 128.482 Euro aus dem Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Stärkung der Innenstädte erhalten. 


Bürgermeister Rainer Ritsche dankt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW für die Förderzusage: „Die Wülfrather Innenstadt kann hiervon nur profitieren. Neue Gewerbetreibende haben in diesen schwierigen Zeiten die Chance, zwei Jahre lang ein Ladenlokal für nur 20 Prozent der alten Kaltmiete anzumieten, ihr Geschäftskonzept an den Markt und damit wieder mehr Leben in das Herz der Stadt zu bringen“, hofft Ritsche auf großen Zuspruch.

Die Stadtverwaltung erläutert: „Das Programm sieht unter anderem die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen zu 70 Prozent der alten Kaltmiete durch die Städte vor. Bei der Weitervermietung an potenzielle Nutzende können die Kommunen die Ursprungsmiete um bis zu 80 Prozent reduzieren.

Die Stadt Wülfrath schöpft den gesamten Spielraum der Reduzierung aus, um einen möglichst großen Anreiz für neue Gewerbetreibende zu schaffen. Die neuen Nutzer von leerstehenden Ladenlokalen müssen daher nur 20 Prozent der bisherigen Kaltmiete aufbringen. Die Differenz zwischen den städtischen Mietein- und Ausgaben trägt zu 90 Prozent das Land NRW. Die restlichen zehn Prozent werden durch den städtischen Haushalt finanziert.“

Wirtschaftsförderung hat Vorbereitungen getroffen

Im Vorfeld der Bewilligung hat die städtische Wirtschaftsförderung bereits umfangreich Vorbereitungen getroffen und für das Sofortprogramm geworben. So seien bereits Gespräche mit allen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern geführt worden. Diese seien positiv verlaufen. „Alle haben ihre Bereitschaft signalisiert, auf 30 Prozent der bisherigen Kaltmiete zu verzichten“, heißt es aus dem Rathaus.

Nach dem Willen des Landes wurde ein sogenannter Konzentrationsbereich festgelegt, d.h. die Bewilligung der Fördermittel erfolgt nicht für einzelne Objekte, sondern für leerstehende und aktuell von Leerstand bedrohte Ladenlokale innerhalb eines festgelegten Bereiches, des Konzentrationsbereiches.

Dieser umfasst die Fußgängerzone vom Heumarkt bis zur Ecke Wareplatz / Zur Loev. Die Wirtschaftsförderung arbeitet weiter an der Bewerbung des Programms, um möglichst viele neue Einzelhändler oder Dienstleister auf die große Chance in Wülfrath und den Standort aufmerksam zu machen. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, werden weitere Details zur Umsetzung des Programms bekannt sein.

„Vielfältige Nutzungen sind möglich. Einzelhandels-Startups, Gastronomie-Startups, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, Bildungsangebote“, nennt der Leiter der Wirtschaftsförderung, Karsten Niemann, nur einige Möglichkeiten neuer, förderungsfähiger Angebote.

Eine wesentliche Voraussetzung für Neuansiedlungen ab dem 1. Januar 2021 ist, dass durch sie die Frequenz in der Innenstadt erhöht wird und dadurch einer Verödung entgegen gewirkt werden kann.

Interessierte können sich bei Anja Haas, Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing, melden: Tel.: 02058 18336, Mail: a.haas@stadt.wuelfrath.de.