Autos parken am Straßenrand. Foto: Volkmann
Autos parken am Straßenrand. Foto: Volkmann

Wülfrath. Das Ordnungsamt der Stadt Wülfrath weist auf geltende Parkregelungen hin. 

Verkehrsteilnehmende haben es schon erlebt, dass sich die Suche nach Parkplätzen im heimischen Wohnquartier schwierig gestalten kann. Die große Zahl der Fahrzeuge steht einer begrenzten Zahl öffentlicher Stellflächen gegenüber.

Ergebnis sei oftmals, dass das Auto an einer Stelle abgestellt wird, die zum Parken nicht zugelassen sei, so die Stadtverwaltung. Falsches Parken könne zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen. Rettungsfahrzeuge könnten den Einsatzort nicht schnell genug erreichen, Müllfahrzeuge oder Lieferfahrzeuge würden blockiert.

Das Ordnungsamt weist daher darauf hin: Parken ist grundsätzlich nur dort erlaubt, wo eine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. Gerichte definieren das mit einer Breite von mindestens 3,05 Meter, bestehend aus 2,55 Meter maximale Fahrzeugbreite und jeweils 25 Zentimeter. Sicherheitsraum. „Das bedeutet, dass unter Umständen Fahrzeuge, die nicht so breit sind, an einer Stelle parken können, wo breitere Fahrzeuge nicht parken dürfen, da die geforderten 3,05 m unterschritten werden“ so das Ordnungsamt. Fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen dürfe nicht geparkt werden; auf Sperrflächen sowie vor Ein- und Ausfahrten ebenfalls nicht.

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht lautet die erste Grundregel der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wenn sich die Verkehrsteilnehmenden an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung halten, kommt es zu deutlich weniger Problemen im Straßenverkehr“, wirbt das Ordnungsamt für Verständnis.