Eine schneebedeckte Straße ist zu sehen. Foto: Volkmann
Eine schneebedeckte Straße ist zu sehen. Foto: Volkmann

Wülfrath. Mit Blick auf den starken Schnellfall der letzten Tag erinnert der Stadtverwaltung Wülfrath an die Räum- und Streupflicht.


Um Straßen von Eis und Schnee zu befreien, werde nach Priorität gearbeitet, erklärt die Wülfrather Stadtverwaltung.: „In der ersten Prioritätsstufe werden Hauptverkehrsstraßen und Busstrecken sowie wichtige Verbindungen geräumt, danach folgen Nebenstraßen der zweiten und dritten Stufe“. Das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung  informiert darüber, welcher Prioritätsstufe die Straßen zugeordnet sind.

Bei öffentlichen Straßen, die laut Straßenverzeichnis keiner Reinigungsklasse angehören, ist der Winterdienst grundsätzlich auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Sie müssen hier räumen und streuen. Die städtischen Räumfahrzeuge arbeiten hier nur dann, wenn alle Haupt- und Nebenstraßen frei sind.

Anlieger müssen laut Stadt Wülfrath vor ihrem Grundstück den Gehweg auf einer Breite von einem Meter von Eis und Schnee befreien. Dabei könnten abstumpfende Mittel eingesetzt werden, also beispielsweise Granulat oder Splitt. Salz auf Gehwegen zu streuen, sei hingegen grundsätzlich verboten; auch für andere auftauende Stoffe gelte das. „Ausnahmen gelten nur in besonderen Situationen, beispielsweise bei Blitzeis“, so die Verwaltung.

Ist die Winterwartung der Fahrbahn übertragen, so sind bei Eis- und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder -einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn zu bestreuen. Geräumt oder gestreut werden muss von 7 bis 20 Uhr. Schneit oder friert es nach 20 Uhr, muss am nächsten Werktag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt sein.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Reinigungsverpflichtung nicht nachkomme oder gegen ein Ge- oder Verbot verstoße, handele ordnungswidrig, so der Hinweis der Stadt Wülfrath. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.