Eine Person mit Handschuhen zeigt einen Corona-Test. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Person mit Handschuhen zeigt einen Corona-Test. Foto: pixabay/symbolbild

Wülfrath. Die Wülfrather Stadtverwaltung weist auf die „verschärften Regeln für Corona-Tests hin“, die seit 10. November gelten.

„In Nordrhein-Westfalen gelten seit Mittwoch, 10. November, strengere Regeln für die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses“, so die Stadt Wülfrath. „Sowohl ein Schnell- als auch ein PCR-Test sind nur noch 24 Stunden lang gültig.“

Zuvor waren die Testergebnisse bis zu 48 Stunden lang gültig gewesen. Mit der Verschärfung der Vorgabe reagiere die Landesregierung auf die rasant steigenden Infektionszahlen, heißt es aus dem Rathaus. Es bleibe dabei, dass offizielle Teststellen die Resultate schriftlich oder elektronisch bescheinigen müssen, damit Menschen, die nicht genesen oder geimpft sind, an Angeboten oder Veranstaltungen unter 3G-Bedingungen teilnehmen dürfen.

„Wer an Karnevalsfeiern oder ‚vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen‘ teilnehmen möchte und bislang nicht immunisiert ist, erhält lediglich mit einem maximal sechs Stunden alten negativen Schnelltest-Ergebnis Zutritt“, erklärt die Stadt Wülfrath zudem. Alternativ könne ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Gastronomiebetriebe seien verpflichtet, Gäste auch weiterhin in Bezug auf die 3G-Regel zu kontrollieren.