Die Stadt Wülfrath informiert über die Möglichkeit der Erstattung der Schmutzwassergebühren bei der Gartenbewässerung. Bild: pixbay
Die Stadt Wülfrath informiert über die Möglichkeit der Erstattung der Schmutzwassergebühren bei der Gartenbewässerung. Bild: pixbay

Wülfrath. Wer an heißen Tagen viel Wasser für den Garten braucht, kann bei der Stadt einen Antrag auf Erstattung von Schmutzwassergebühren stellen.


„Aufgrund vermehrter Anfragen und der aktuell hohen Temperaturen informiert die Stadt Wülfrath über die Möglichkeit der Erstattung der Schmutzwassergebühren bei sogenannten Wasserschwundmengen aufgrund der Gartenbewässerung“, heißt es dazu in einer Mitteilung der Stadtverwaltung. „Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wülfrath ermöglicht, die Wasserschwundmengen auf dem Grundstück geltend zu machen.“

Dazu muss aber ein Nachweis vorgelegt werden: „durch eine auf eigene Kosten eingebaute, fest installierte und geeignete Abwasser-Messeinrichtung, einen geeichten Wasserzähler oder durch Vorlage nachprüfbarer Unterlage.“

„Der Einbau einer Abwasser-Messeinrichtung oder eines Wasserzählers ist der Stadt Wülfrath mitzuteilen, von einer Fachfirma durchzuführen und zu plombieren“, erklärt die Stadt.
„Bei der Anmeldung des Wasserzählers ist die Rechnung des Fachbetriebes beizufügen.“ Spezielle Empfehlungen für den Kauf oder den Einbau von Messeinrichtungen oder Wasserzählern könne die Stadt Wülfrath nicht geben.

„Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr und durch einen schriftlichen Antrag oder per E-Mail an steueramt@stadt.wuelfrath.de bis zum 30. April des nachfolgenden Jahres (…) bei der Stadt Wülfrath geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums kann eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen leider nicht mehr stattfinden.“

Bei der Stadt gab es auch Nachfragen, ob die Befüllung eines Schwimmbeckens bzw. Pools erstattungsfähig ist. Das ist nicht so, denn dieses „Badewasser“ muss dem öffentlichen Kanal zugeführt werden: „Frischwasser, das zur Befüllung eines Schwimmbeckens benutzt wurde, ist daher vom Frischwasserabzug grundsätzlich ausgeschlossen“, erklärt die Stadtverwaltung.