Leerstände in der Wülfrather Innenstadt. Foto: Kling

Wülfrath. Das Förderprogramm, mit dem leerstehende Ladenlokale mit Ideen und Leben gefüllt werden sollen, geht in die nächste Runde. Die Stadt hat im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ Mittel in Höhe von 143.500 Euro für die Anmietung erhalten.


Das Programm sieht unter anderem die Anmietung von Leerständen zu 70 Prozent der alten Kaltmiete durch die Städte vor. Die Städte können diese Objekte dann wiederum zu nur 20 Prozent der bisherigen Kaltmiete an potenzielle Ladennutzer untervermieten.

Eine Förderung ist für maximal 24 Monate während des Durchführungszeitraumes bis 31. Dezember 2027 möglich. Die Differenz zwischen den städtischen Mieteinnahmen und -ausgaben trägt zu 70 Prozent das Land NRW. Die restlichen 30 Prozent werden durch den städtischen Haushalt finanziert.

Die Richtlinien des Landes sehen vor, dass nur Ladenlokale gefördert werden können, die am vorherigen Sofortprogramm nicht teilgenommen haben. Derzeit werden fünf Objekte im Rahmen des Förderprogramms angeboten. Die in Frage kommenden Ladenlokale finden Interessierte auf der Homepage www.durchstarten-in-wuelfrath.de. Außerdem sind dort ausführliche Informationen rund um die Förderung, wie beispielsweise die Förderkriterien, das Landesprogramm und auch der Bewerbungsbogen abrufbar.

Nach den Vorgaben des Landes wurde ein sogenannter Konzentrationsbereich festgelegt, d.h. die Bewilligung der Fördermittel erfolgt nicht für einzelne Objekte, sondern für leerstehende und aktuell von Leerstand bedrohte Ladenlokale innerhalb eines festgelegten Bereiches, des Konzentrationsbereiches. Dieser umfasst die Fußgängerzone von „Im Spring“ bis zur Ecke „Wareplatz“ / „Zur Loev“.