Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann
Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Die Stadt Wülfrath informiert zum Haushalt wie folgt: 

Bürgermeister Rainer Ritsche und Kämmerer Stephan Hölterscheidt haben mit Schreiben vom 30. März dem Landrat die 1. Nachtragssatzung 2023 zur Genehmigung bzw. Kenntnisnahme vorgelegt.

Mit Schreiben vom 25. April hat der Landrat gemäß § 75 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die 1. Nachtragssatzung zur Kenntnis genommen und die Verringerung der allgemeinen Rücklage i.H.v. 1.867.376 Euro genehmigt.

Damit darf die 1. Nachtragssatzung 2023 umgesetzt und der Stellenplan ausgeführt werden. Die 1. Nachtragssatzung 2023 der Stadt Wülfrath nebst ihren Anlagen liegt im Rathaus – Kämmerei -, Am Rathaus 1, Etage 3.2, Zimmer 3.2.07 und 3.2.12 während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.