Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Wülfrath. Bundesweit werden im Herbst 2023 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie Ersatz für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Wülfrath muss für diese Wahl im ersten Halbjahr 2023 mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses eine Vorschlagsliste mit Personen, die sich für dieses Ehrenamt bewerben, aufstellen.

Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden Personen gesucht, die sich für die Tätigkeit interessieren und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten. Jugendhauptschöffen bzw. Jugendersatzschöffen sind Laienrichter. Das Schöffenamt wird entweder am Amtsgericht Mettmann oder bei der Jugendkammer des Landgerichtes Wuppertal ausgeübt.

Die Jugendschöffengerichte sind jeweils mit Richtern und Jugendschöffen besetzt. Sie haben bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht. Da das Jugendstrafrecht einen vorwiegend erzieherischen Charakter hat, müssen laut Jugendgerichtsgesetz einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft
  • Wohnsitz zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Wülfrath
  • zu Beginn der Amtsperiode nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre als sein

Es können zudem nur erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen vorgeschlagen werden. Aus diesem Grund wird die Vorschlagsliste vom Jugendhilfeausschuss erstellt und beschlossen. Eine solche Qualifikation kann aufgrund beruflicher, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit z. B. im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit nachgewiesen werden.

Personen, die bereits in den letzten beiden Perioden als Schöffen tätig waren, sind nicht mehr grundsätzlich von einer weiteren Amtsperiode ausgeschlossen, können aber die Berufung ablehnen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hinzu kommt die Erfordernis der Eignung.

Es wird erwartet, dass sich die interessierten Personen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch, 10. Mai, um 17 Uhr, den Ausschussmitgliedern vorstellen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchte, kann sich bis Freitag, 14. April, an das Jugendamt, Susanne Kröber, Am Rathaus 1, Zimmer 2.2.05, wenden.

Für eine persönliche Vorsprache sollte vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Das notwendige Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste kann bei ihr auch telefonisch unter 02058 / 18-342 (ggf. Anrufbeantworter) oder per E-Mail an [email protected] angefordert werden. Das Formular steht zudem auf der Internetseite der Stadt Wülfrath www.wuelfrath.net zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass fast zeitgleich auch Schöffen für die Strafkammern, einschließlich Schwurgericht des Landgerichtes Wuppertal und für die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirkes Wuppertal (Erwachsenenstrafrecht) durch das Ordnungsamt gesucht werden. Die Stadtverwaltung bittet daher eindeutig zu vermerken, für welches Schöffenamt (Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht) die Bewerbung abgegeben wird.