Wülfrath. Die Stadt Wülfrath will zeitnah bekannt geben, wann das Hallenbad wieder geöffnet wird. Derzeit arbeitet die Verwaltung an einem Konzept.
Die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung vom 27. Mai ist am heutigen Samstag in Kraft getreten. Darin eingeschlossen sind nun auch die Regelungen zur Öffnung von Hallenbädern.
Auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung erstellt die Stadtverwaltung derzeit ein Infektionsschutz- und Zugangskonzept für das Hallenbad. Die Schutzverordnung sieht vor, dass für eine gesicherte Einhaltung des Mindestabstandes nur das „Bahnenschwimmen“ erlaubt ist.
Freizeitbecken, Rutschen und Wasserspielgeräte dürfen bis auf weiteres nicht zur Nutzung freigegeben werden. Auch die Sauna bleibt vorerst geschlossen.
Die Stadtverwaltung will über den Termin und die Details zur Wiedereröffnung zeitnah informieren.
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