Seit 2018 ist das erste Stück der A44 freigegeben. Bisher endet der Ausbau allerdings bei Heiligenhaus. Foto: Mathias Kehren
Seit 2018 ist das erste Stück der A44 freigegeben. Bisher endet der Ausbau allerdings bei Heiligenhaus. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus/Velbert/Ratingen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Weiterbau des noch fehlenden vier Kilometer langen Teilstücks der A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen-Ost ist erlassen. Das meldet die Stadtverwaltung Heiligenhaus.

Laut Stadtverwaltung habe sich die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) so positioniert, dass nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses die Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben werden. Dieser Prozess dauere etwa zwölf Monate. Danach könne mit rund drei Jahren Bauzeit für Strecke und weitere Bauwerke gerechnet werden.

„Hoch erfreut“ zeigte sich der Verwaltungsvorstand um den ersten Beigeordneten Björn Kerkmann und den Technischen Beigeordneten Andreas Sauerwein über die Mitteilung, dass der noch ausstehende Planfeststellungsbeschluss für das noch fehlende A44-Teilstück zwischen der A3-Anschlussstelle Ratingen-Ost und der neuen Angertalbrücke nun erlassen wurde, berichtet die Stadtverwaltung.

„Zuletzt im November des vergangenen Jahres haben wir uns im Schulterschluss mit der IHK zu Düsseldorf, der Schlüsselregion, dem Unternehmerverband Ratingen sowie den beiden Städten Ratingen und Velbert mit der ‚Heiligenhauser Erklärung‚ für einen zügigen Weiterbau eingesetzt und deren Fertigstellung angemahnt“, weist Kerkmann auf die seit Jahren kontinuierlichen Bemühungen der Stadt Heiligenhaus hin.

Die IHK zu Düsseldorf hatte mit einem eigenen Ortstermin noch einmal nachgelegt, um Druck auf die Entscheider zu machen.

Das westliche, rund vier Kilometer lange Teilstück für den A44-Lückenschluss zwischen Velbert-Nord und Ratingen-Ost, das in der ursprünglichen Planung bereits 2016 fertiggestellt sein sollte, hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder aufgrund des fehlenden Baurechts hinausgezögert.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss komme nun wieder Bewegung in den Weiterbau der so wichtigen Verkehrsachse, die das Ruhrgebiet mit der Rheinschiene verbindet, heißt es weiter von der Stadt Heiligenhaus.

„Für die weitere Vermarktung und Entwicklung des in Sichtweite zur Autobahn liegenden Innovationsparks ist der getroffene Planfeststellungsbeschluss ebenfalls von besonderer Bedeutung“, macht Sauerwein deutlich.

„Mit unserem Konzept der nachhaltigen Gewerbeflächenentwicklung sowie der Lagegunst des Innovationsparks können wir bei Unternehmen, Investoren und Projektentwicklern deutlich punkten. Die bisher fehlende Perspektive, wann der Lückenschluss letztendlich umgesetzt sein wird, hat zurückliegend allerdings auch einen Teil der Interessenten abgeschreckt“, so Sauerwein weiter.  Mit dem Beschluss der Bezirksregierung könne nun auch ein konkreter weiterer Verlauf dargestellt werden.“