
Kreis Mettmann. Bundestagsabgeordneter Peter Beyer (CDU) hat sich mit dem Geschäftsführer der Autobahn GmbH des Bundes getroffen und die Dringlichkeit des Lückenschlusses der A 44 betont.
„Nach über 50 Jahren Planungs- und Bauverzögerungen steht der Lückenschluss der A 44 zwischen Ratingen und Heiligenhaus erneut im Mittelpunkt“, schreibt Beyer in einer Mitteilung. „Am 24. Oktober 2024 wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine anhängige Klage verhandelt, die den Fortschritt des Projekts beeinflussen könnte.“ Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken, die für den Bau der Autobahn in Anspruch genommen werden sollen. Nach Angaben des Abgeordneten hat die Klage zwar keine aufschiebende Wirkung, aber: „Wir müssen aber den 24. Oktober erst einmal abwarten.„
Die Bedeutung dieses Bauvorhabens für die Region sei immens: „Tausende Pendler stehen täglich im Stau, während Unternehmen wirtschaftliche Nachteile hinnehmen müssen“, heißt es in der Erklärung von Peter Beyer.
„Der Lückenschluss hat für den Bund höchste Priorität“, erklärte jetzt Dr. Michael Güntner, der Geschäftsführer der Autobahn GmbH des Bundes, in einem Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten. Das klare Bekenntnis des Bundes gebe der Region Hoffnung, „dass dieses infrastrukturelle Nadelöhr bald der Vergangenheit angehören werde“, so Beyer hoffnungsvoll.
„Wir kämpfen seit Jahrzehnten für diese Autobahn“, betont er weiter. „Es geht nicht nur um die Entlastung der täglichen Pendler, sondern auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der regionalen Wirtschaft.“ Trotz der juristischen Hürden, die keine aufschiebende Wirkung haben, bleibt Beyer optimistisch. Die derzeitige Planung sieht vor, dass die Abwasserbehandlungsanlagen an die klimatischen Herausforderungen wie Starkregenereignisse angepasst werden, um das Trinkwasser zu schützen.
Beyer zeigte sich überrascht darüber, dass sich immer wieder Stellen hinsichtlich der Bundesautobahn zu Wort meldeten, die nicht nur nicht zuständig seien, sondern ihre Informationen auch nicht aus erster Hand hätten. Das führe zu ärgerlicher Verunsicherung bei den Menschen. Man müsse an einem Strang ziehen. „Zuständig ist der Bund beziehungsweise die Autobahn GmbH des Bundes“, so Beyer.
„Mit Spannung blickt die Region nun auf das Gerichtsurteil in Leipzig“, heißt es weiter in der Mitteilung von Peter Beyer. „Die klare Haltung des Bundes und der Druck aus der Bevölkerung lassen auf ein baldiges Ende der scheinbar unendlichen Baugeschichte hoffen.“