Wülfraths Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke begrüßt die Neuregelungen bei der Kinderbetreuung. Foto: Kling

Wülfrath. Das Land regelt in der Frage der Kinderbetreuung in Zeiten der Corona-Krise den Kreis der Anspruchsberechtigten und den Betreuungszeitraum neu. Die Stadt Wülfrath informiert:

Ab Montag, 23.03.2020, gilt die Neuregelung in Kitas und Schulen

Nach der Schul- und Kitaschließung hat das Land ab 18.03.2020 festgelegt, dass Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen), unter bestimmten Bedingungen weiter betreut werden. Die Landesregierung hat die bestehende Regelung jetzt ausgeweitet. Ab Montag, 23.03.2020, wird neu festgelegt, wer anspruchsberechtigt ist. Außerdem wird die Betreuung auf das Wochenende und die Osterferien ausgedehnt.

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung jetzt entschieden, dass

  • jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und
  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann,
  • unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten oder der schulischen Notbetreuung hat,
  • wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann.

Es reicht damit, wenn von EINEM Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Der Betreuungsanspruch wird in denjenigen Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben.

NEU hinzu kommt bei der Kindertagesbetreuung: Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen bitte an das Jugendamt. Wenn das Kinderbetreuungsangebot, mit dem Eltern einen Betreuungsvertrag haben, eine Betreuung verweigert bzw. ablehnt, wenden sich Eltern auch an das Jugendamt.

NEU hinzu kommt bei Kindertagesbetreuung und schulischer Notfallbetreuung: Eine Betreuung am Wochenende für das Personal in kritischer Infrastruktur wird ab dem 23.03.2020 sichergestellt. Die Notbetreuung an Schulen umfasst jetzt auch die Osterferien (außer Karfreitag bis Ostermontag).

„Diese Regelungen spiegeln das Ausmaß der Krise wieder, auch wie dringend das Personal an allen Stellen gebraucht wird. Alle, die derzeit „an der Krisenfront kämpfen“, sind meine Helden des Alltages. Daher begrüße ich eine solche Regelung ausdrücklich, auch wenn sie uns als Stadt vor sehr, sehr große Herausforderungen stellt. Denn woher sollen wir so schnell das notwendige Personal bekommen – aber so geht es aktuell allen, sei es im medizinischen Bereich oder in der Versorgung, im Transport usw.“, so Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke. „Wir haben am Samstag im Krisenstab bereits über diese neuen Regelungen beraten und bereiten die Umsetzung vor.“

KiTa-Beiträge

Viele Eltern wenden sich derzeit an die Bürgermeisterin und die Verwaltung mit Anfragen zur Erstattung der KiTa- und OGS-Beiträge, insbesondere weil bereits einige Städte die Aussetzung bzw. Rückerstattung der KiTa-Beiträge angekündigt haben. „Das Ansinnen ist natürlich nachvollziehbar und wir haben die für die Eltern brennende Frage im Blick, beraten sie auch mit den politischen Vertretern. Als Kommune in der Haushaltssicherung können wir dies nicht allein entscheiden, sondern benötigen die Zustimmung der Kommunalaufsicht. Ich bitte um Verständnis, wenn sich diese Entscheidungen verzögern, da sowohl der Kreis als auch die Stadt derzeit mit der Bewältigung der Krisensituation sehr ausgelastet sind“, erläutert die Bürgermeisterin.

„Bitte setzen Sie vorerst nicht Ihre Beitragszahlungen aus. Das würde nur ein automatisches Mahnverfahren anstoßen, das aktuell keine der beiden Seiten braucht. Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren“, versichert Frau Dr. Panke.