Mit einem Jahr Verspätung findet die Fußball-Europameisterschaft statt. Was ist möglich, wenn Fans zusammen die Spiele sehen wollen? Archivfoto: Mathias Kehren

An diesem Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft. Doch können die Menschen in dieser Phase der Corona-Pandemie schon wieder gemeinsam Fußball schauen? Es ist jedenfalls mehr möglich, als manch einer glauben mag.


Der Kreis Mettmann befindet sich zu Beginn der EM in der „Inzidenzstufe 2“ (Inzidenz zwischen 35,1 und 50). Die gilt – sollte nichts Außergewöhnliches passieren – ab kommenden Freitag, 11. Juni.

Das heißt: Private Veranstaltungen sind erlaubt, draußen mit bis zu 100 Leuten, drinnen mit bis zu 50. Wichtig: Alle Gäste brauchen einen negativen Test, es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen.

Auch in oder vor der Kneipe dürfen die Fans gemeinsam Fußball schauen. Allerdings gelten hier weiterhin die Kontaktbeschränkungen der jeweiligen Inzidenzstufe. Die Außengastronomie dürfen die Gäste im Kreis Mettmann ab Freitag wieder ohne Test aufsuchen. Die Innengastronomie kann auch wieder öffen, dafür brauchen die Gäste allerdings den Nachweis eines negativen Testergebnisse, wenn sie nicht vollständig geimpgft oder genesen sind.

Selbst ein „Public Viewing“ im Freien erlaubt die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Möglich wären Veranstaltungen bis zu 500 Gäste.

Über die verschiedenen Regelungen informiert das Gesundheitsministerium des Landes in einer Antwort auf unsere Anfrage:

„Grundsätzlich ist Public Viewing unter Beachtung der geltenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung möglich. Entscheidend ist jedoch, was unter dem Begriff Public Viewing genau verstanden wird bzw. in welchem Kontext das entsprechende Angebot steht.

Handelt es sich beim Public-Viewing beispielsweise um eine im Freien durchgeführte und dem Kino vergleichbare Bild-Aufführung, gelten die gleichen Reglungen wie bei einem Freiluftkino bzw. wie für Kulturveranstaltungen im Freien. Damit sind dann die Regelungen des § 13 der CoronaschutzVO einschlägig:

  • In den Kommunen, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 100 und 50,1 liegt (Inzidenzstufe 3). gilt, dass solche Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen möglich sind, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
  • Diese Reglung gilt auch in der Inzidenzstufe 2 (Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1).
  • Liegt die Inzidenz stabil unter 35 (Inzidenzstufe 1) gilt: Kulturveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Für mehr als 1.000 Personen gilt: Es darf höchstens ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität besetzt werden. Darüber hinaus ist ein durch die zuständige Behörde genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept notwendig.

Denkbar ist aber auch die Übertragung von Spielen der Fußball-EM in der Außen- und Innengastronomie. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • In den Kommunen, in denen die 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 100 und 50,1 liegt (Inzidenzstufe 3) muss für die Außengastronomie ein aktueller negativer Test vorliegen und eine Platzpflicht gegeben sein. Innengastronomie bleibt geschlossen.
  • In Kommunen, in denen die Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1 liegt (Inzidenzstufe 2) ist die Außengastronomie ohne negativen Test möglich. Auch die Innengastronomie ist erlaubt, jedoch mit negativem Test und Platzpflicht.
  • Liegt die Inzidenz stabil unter 35 (Inzidenzstufe 1) so können Gäste sowohl die Außengastronomie als auch die Innengastronomie ohne negativen Test wahrnehmen.
  • Wichtig: Die Kontaktbeschränkungen in den jeweiligen Stufen gelten auch in der Gastronomie.

Darüber hinaus können die Spiele der Fußball-EM unter bestimmten Bedingungen auch auf privaten Veranstaltungen und Partys verfolgt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Wenn die Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1 liegt (Inzidenzstufe 2), so sind private Veranstaltungen außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
  • Liegt die Inzidenz stabil unter 35 (Inzidenzstufe 1) sind private Veranstaltungen außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich und innen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests.
  • Partys sind bei einer stabilen Inzidenz unter 35 außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.“
  • Eine Übersicht der aktuellen Regelungen gemäß der Corona-Schutzverordnung finden Sie hier https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw