Die Maskenpflicht gilt in NRW, doch es gibt Ausnahmeregelungen. Foto: pixabay
Die Maskenpflicht bleibt. Aber sonst wird vieles gelockert. Foto: pixabay

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Menschen sind ab Montag wieder möglich. Bei Hochzeitsfeiern sind bis zu 50 Leute erlaubt. Das unter anderem sehen die Neuregelungen vor, die ab 15. Juni gelten.

Am Montag tritt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie gilt bis zum 1. Juli. Und bis dahin ist auch die Maskenpflicht zunächst einmal verlängert worden. Mund- und Nasenschutz müssen in „allen Einrichtungen mit Publikums- und Kundenverkehr“ getragen werden. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.

„Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern dürfen stattfinden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Außer im Freien ist zudem die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen“, erklärt das Land zu den wichtigsten Änderungen, die ab Montag gelten.

Bei Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagen „aus herausragendem Anlass“ sind höchsten 50 Teilnehmer erlaubt. Dafür gelten Abstands- und Maskenpflicht hierbei nicht. Aber Voraussetzung bleibt: Hygiene muss sichergestellt werden, die Rückverfolgbarkeit, wer bei der Feier war, ist Bedingung.

Auch Kulturveranstaltungen sind wieder erlaubt, zunächst einmal mit maximal 100 Zuschauern. Für Anlässe mit mehr als 100 Zuschauern ist ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erforderlich.

Sport mit Körperkontakt ist drinnen in Gruppen von bis zum 10 Personen erlaubt, draußen dürfen es 30 Menschen sein.

Spaßbäder und Saunen dürfen wieder öffnen. Auch Kantinen und Mensen können am Montag wieder den Betrieb aufnehmen.

Bars dürfen wieder öffnen, Klubs und Diskotheken aber nicht. In Gaststätten dürfen weiterhin bis zu zehn Personen an einem Tisch sitzen. Zu anderen Tischen muss der Mindesabstand sichergestellt werden.

Weitere Informationen gibt es bei den Fragen und Antworten auf der Seite des Landes: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21