Die Modulbauteile sind derzeit am Waldschlösschen, oberhalb der abgerissenen Hardenbergschule, zwischengelagert. Von dort aus werden zur Maikammer transportiert und dort zum Interims-Schulgebäude zusammengesetzt. Foto: Mathias Kehren
Die Modulbauteile sind derzeit am Waldschlösschen, oberhalb der abgerissenen Hardenbergschule, zwischengelagert. Von dort aus werden sie zur Maikammer transportiert und dort zum Interims-Schulgebäude zusammengesetzt. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Ab Montag, 17. April, soll das Interims-Schulgebäude an der Gesamtschule Neviges beginnen. Das teilt der Immobilienservice der Stadt mit. Für die Anlieferung der „Module“ werden Halteverbote eingerichtet. Davon betroffen sind montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr die Straßen An der Maikammer, Reiger Weg und Auf der Höhe.

Nach den Vorbereitungsarbeiten im Februar werden nun die Container für das dreigeschossige Modulgebäude angeliefert. Daraus wird auf einem Teil des Schulhofs ein temporäres Schulgebäude mit 18 Klassenzimmern aufgebaut, das als Übergangslösung für zwei Schuljahre dienen soll.

Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Freitag, 28. April, abgeschlossen sein, informiert der Immobilienservice. Bei witterungsbedingten Störungen könne es jedoch zu einer verlängerten Bauzeit kommen.

Baustellenverkehr während der Bauarbeiten

Die Zufahrt des Autokrans und der Module erfolgt über die Straße „An der Maikammer“ und die Abfahrt über den „Reiger Weg“ beziehungsweise die Straße „Auf der Höhe“. Für den An- und Abtransport zur Herstellung des Modulgebäudes wird ein kontinuierlicher Lieferverkehr mit Tiefladern eingerichtet.

Halteverbotszonen während der Arbeiten

Halteverbotszonen werden während der Bauarbeiten eingerichtet. Die Einschränkungen des Parkraums sind auf Montag bis Freitag, von jeweils 8 bis 15 Uhr, festgelegt. Ab 15 Uhr und am Wochenende stehen den Anwohnerinnen und Anwohnern wie gewohnt alle ausgewiesenen Parkplätze zur Verfügung.

Für die Straßen „An der Maikammer“ und „Auf der Höhe“ gilt ein beidseitiges Halteverbot von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 15 Uhr.

Für die Straße „Reiger Weg“ gilt ein einseitiges Halteverbot (wechselseitiges Parken ist nicht zulässig), von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 15 Uhr

Zusätzliche Parkmöglichkeiten

Während der Einschränkungen des Parkraums durch die Baumaßnahme werden an folgenden Standorten zusätzliche bzw. alternative Parkmöglichkeiten für Sie geschaffen: Südliche Fahrtrichtung „Reiger Weg“: keine Verringerung der Stellplätze, Zufahrtsbereich „Auf der Drenk“: bis zu drei Stellplätze, Nevigeser Straße: bis zu sieben Stellplätze (Fahrtrichtung Reuterstraße)

Wie zuletzt im Februar, als das sogenannte Hausmeisterhaus Platz für den Interimsbau machen musste, gelten ab Mitte April Halteverbote rund um die Gesamtschule Neviges. Foto: Mathias Kehren