An der Langenberger Straße in Velbert plant die Stadt ein neues Industriegebiet. Foto: Mathias Kehren
An der Langenberger Straße in Velbert plant die Stadt ein neues Gewerbegebiet. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Die Stadt Velbert kann an der Planung für das Gewerbegebiet Große Feld an der Langenberger Straße festhalten. Das ist aus ihrer Sicht das Ergebnis einer Verhandlung am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.


Im Mai 2020 hat der Rat der Stadt Velbert den Bebauungsplan beschlossen. Auf der Fläche „Große Feld“ soll ein Gewerbegiebt entstehen, „um den in Velbert bestehenden Gewerbeflächenbedarf mittel- und langfristig decken zu können“. Dagegen wendet sich eine Bürgerinitiative. Zwei Anwohner haben Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster gestellt. Darüber ist am Donnerstag verhandelt worden.

Einer der Anträge wurde „aufgrund von Zweifeln an der Zulässigkeit zurückgenommen“, berichtet die Stadt Velbert. Weiter stellte das Gericht fest, „dass es die Erforderlichkeit der Planung, also der Ausweisung eines Gewerbegebietes in der geplanten Größe, als gegeben ansieht“.

Auch bei Frage der Entwässerung und etwaiger Hochwassergefahren habe das Gericht keinen Anlass gesehen, Kritik an der Planung der Stadt Velbert zu üben. Es läge auch kein städtebaulicher Missgriff vor und der Umgang mit den Themen Natur und Landschaft sei  ebenfalls als unproblematisch betrachtet worden.

Im Fazit stellte der Velberter Planungsdezernent und städtische Beigeordnete Jörg Ostermann fest: „Wir haben einen extrem sauberen Bebauungsplan aufgestellt, der alle Belange berücksichtigt und insbesondere die verbliebene Antragstellerin nicht in ihren Rechten verletzt.“

Dennoch habe das Gericht den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Grund: Der zu Nachtzeiten durch das Gewerbegebiet verursachte Verkehrslärm sei nicht ausreichend betrachtet worden.

Diese Kritikpunkte ließen sich aber durch eine Erweiterung der Gutachten und Begründung, sowie einen erneuten Satzungsbeschluss ausräumen, erklärt die Stadtverwaltung. Die Planung müsse nicht geändert werden. „Eine weitere öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.“