Nikolaus Paffenholz, Leiter Unternehmensservice bei der IHK. Foto: IHK
Nikolaus Paffenholz, Leiter Unternehmensservice bei der IHK. Foto: IHK

Vom Lockdown betroffene Unternehmen haben zwar schon Abschlagszahlungen der Corona-Hilfen erhalten, diese sind teilweise aber bereits aufgebraucht. Das berichtet die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf im Gespräch mit dem Super Tipp.

„Bei den Novemberhilfen sind in sehr vielen Fällen schon Abschlagszahlungen geleistet worden“, berichtet die Kammer auf Anfrage. Bei der Überbrückungshilfe II liege die Bearbeitungsquote bei immerhin 83 Prozent. Die nackten Zahlen sagten aber nichts über die individuelle Situation der Betroffenen aus: Wen die schwindende Liquidität sehr drücke, für den sei jeder Tag Bearbeitung zu lang.

„Es war schon klar, dass die Bearbeitung Wochen dauern wird“, sagt Dr. Nikolaus Paffenholz, Leiter Unternehmensservice bei der IHK, im Gespräch. „Aber wenn es auf jeden Tag ankommt, dann sind zehn Wochen Bearbeitungszeit viel zu lang.“

Die Politik habe sicherlich etwas zu viel versprochen, als sie schnelle und unbürokratische Unterstützung für die im Corona-Lockdown geschlossenen Betriebe angekündigt habe. Das habe mit der Soforthilfe des Landes im vergangenen Frühjahr zu tun. Die sei zwar schnell und unbürokratisch geleistet worden, aber es habe eben auch viele Klagen über Missbrauch gegeben.

Deswegen sei die Auszahlung der Soforthilfe auch zwischenzeitlich gestoppt worden. Und aus demselben Grund habe das Land entschieden, die weiteren Corona-Hilfen über Steuerberater abzuwickeln, um Missbrauchsfälle zu vermeiden. „Damit ist das Verfahren aber auch nicht mehr so unbürokratisch“, erklärt Paffenholz.

Viele betroffene Unternehmen empfänden das als Wortbruch und seien enttäuscht. „Die Lage ist total schlimm für Betriebe, denen das Wasser bis zu Hals steht“, versteht Paffenholz die Kritik. Grundsätzlich aber sind die Hilfen in der Corona-Krise für den IHK-Mann „das größte Hilfsprogramm, das es in Deutschland je gegeben hat“.

Den Ärger mancher Unternehmen darüber, dass die Hilfen unter EU-Vorbehalt stehen, kann er ebenfalls nachvollziehen. „Aber die Bedingungen sind nicht nachträglich geändert worden“, erklärt der Leiter des Unternehmensservices bei der IHK, „der EU-Vorbehalt stand schon vorher drin.“

Und das EU-Beihilferecht sei ja auch „grundsätzlich eine gute Sache“. Denn durch dieses Recht gebe es auch einen Schutz vor Subventionen, wovon oftmals auch kleinere Unternehmen profitierten, weil es helfe, ungleiche Bedingungen im Wettbewerb zu verhindern.

Auch wenn an den Antragsbedingungen derzeit noch gearbeitet werde, hoffe die IHK, dass den vom Lockdown betroffenen Unternehmen die Überbrückungshilfe III zeitnah zur Verfügung gestellt werde.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) schreibt zu dem Thema:

Die Bundesregierung hat für Unternehmen seit Beginn der Corona-Krise zahlreiche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen aufgesetzt. Und der Bedarf ist enorm: Allein für die November- und Dezemberhilfen wurden bislang mehr als 400.000 Anträge über ein Volumen von 6,2 Milliarden Euro gestellt, hiervon sind knapp 2 Milliarden Euro ausgezahlt. Für die Überbrückungshilfen I und II (mehr als 230.000 Anträge über 3,5 Milliarden Euro) flossen bereits etwa 2,7 Milliarden Euro.

Die Programme müssen nicht nur laufend an die aktuelle Beschlusslage zu den Pandemiemaßnahmen angepasst werden – so wird aktuell die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe bis 30. April und die Frist für die Überbrückungshilfe II bis 31. März verlängert. Die Programme unterliegen auch EU-beihilferechtlichen Regelungen.