Muss einen Einbruch bei der Gewerbesteuer vermelden: Wülfraths Kämmerer Rainer Ritsche. Foto: Mathias Kehren
„Je disziplinierter sich alle weiterhin gut an die vom Land aufgestellten Regeln halten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Lockerungen nicht wieder zurückgenommen werden müssen“, sagt Ordnungsdezernent Rainer Ritsche. Foto: Mathias Kehren

Wülfrath. Kämmerer Rainer Ritsche hat eine Sperre für den städtischen Haushalt verfügt. Grund: die voraussichtliche Entwicklung des Ergebnisses in diesem Jahr.

Hier droht nach den Erkenntnissen ein Fehlbetrag von rund 1,2 Millionen Euro. Zurückzuführen ist diese Verschlechterung zum einen auf notwendige „Ermächtigungsübertragungen“ der in 2018 nicht in Anspruch genommenen Ansätze für Aufwendungen in einer Größenordnung von rund 1,1 Millionen Euro und „leider auch eine notwendige Herabsetzung der Gewerbesteuererwartungen für das laufende Jahr“, so Ritsche.

Wie der Kämmerer ausführt, handelt es sich bei der Übertragung der Aufwandsermächtigungen aus dem Vorjahr um einen Vorgang, der nicht überraschend kommt und der von dem geplanten Ergebnisplus aufgefangen werden kann. „Wir hätten bei planmäßiger Ausführung des Haushalts auch unter Berücksichtigung der Übertragungen ein positives Ergebnis erwirtschaftet. Der Gewerbesteuereinbruch trifft uns hingegen unerwartet. Dass ein Unternehmen – nachdem wir im Rat am 4. Dezember 2018 nach langer Diskussion um eine Anhebung der Grundsteuer B einen Gewerbesteueransatz von 11 Millionen Euro beschlossen haben – im ersten Quartal 2019 mit einem Herabsetzungsantrag für Gewerbesteuervorauszahlungen für 2018 und 2019 in Millionenhöhe um die Ecke kommt, ist ausgesprochen ärgerlich“, kommentiert Ritsche die aktuelle Entwicklung.

„Ich muss davon ausgehen, dass sich auch dort die Erkenntnisse möglicherweise erst kurzfristig ergeben haben. Seit mehr als sechs Monaten bemühe ich mich intensiv mit dem Wirtschaftsförderer um einen Gesprächstermin – endlich haben wir ein Terminangebot bekommen: am 6. Mai.

Vor dem Herabsetzungsantrag an das Finanzamt habe ich keinen Hinweis auf Steuerausfälle in dieser Größenordnung erhalten. Das könnte gerne besser laufen“, macht der 1. Beigeordnete und Kämmerer deutlich.

Die Haushaltssperre betrifft die Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Einsparziel von 300.000 Euro sowie Sach- und sonstige Aufwendungen mit einem Einsparziel von rund 660.000 Euro. Insgesamt wird unter Berücksichtigung dieser Einsparungen noch ein knapp positives Jahresergebnis von rund 25.000 Euro erwartet.

Zusätzlich wird für die Dauer der Sperre, die zunächst bis zum Jahresende gelten soll, die Inanspruchnahme von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen auf solche Fälle beschränkt, für die ein rechtliches Erfordernis besteht bzw. die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.